Köln (rw). In der CDU gibt es Überlegungen, für die abschlagsfreie Rente künftig nur noch Erwerbsjahre zu zählen. Damit würden Kindererziehungs- und Pflegezeiten aus der Wartezeit herausfallen.
Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), sagte bei WELT TV: „Arbeitsjahre statt Beitragsjahre wäre ein gangbarer Weg.“ So würden diejenigen erreicht, „die wir wirklich schonen müssen. Und das sind diejenigen, die 45 Jahre lang hart auch körperlich gearbeitet haben“.
Nach einem Bericht der „Bild“ unter Berufung auf Koalitionskreise wird ein Modell erörtert, nach dem Erziehungs- und Pflegezeiten weniger oder gar nicht mehr angerechnet werden sollen. Der Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), hat solche Spekulationen jedoch zurückgewiesen.
Sorgezeiten sind überwiegend Frauenzeiten
Nach geltendem Recht zählen für die 45 Jahre nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit. Auch Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen zehntem Geburtstag sowie Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege werden angerechnet.
Rund 98 Prozent der Renten mit Kindererziehungszeiten gehen an Frauen. Von den rund 1,7 Millionen rentenversicherten pflegenden Angehörigen sind etwa 85 Prozent Frauen.
Für viele Frauen der entscheidende Baustein
Wie viele Frauen durch eine Einschränkung des Zugangs zur abschlagsfreien Rente konkret betroffen wären, lässt sich derzeit nicht beziffern. Auf Anfrage teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit, dazu lägen keine Daten vor.
Eine frühere DRV-Untersuchung zeigt jedoch, wie wichtig die Sorgezeiten für den Rentenzugang von Frauen waren: Im Rentenzugangsjahr 2016 erreichten nur 30,6 Prozent der Frauen die für die abschlagfreie Rente erforderliche Wartezeit von 45 Jahren ausschließlich durch Pflichtbeiträge aus Erwerbsarbeit. Bei Männern waren es 72,6 Prozent. Bei 28,5 Prozent der Frauen brachten erst Berücksichtigungszeiten den Zugang zur Rente; bei Männern waren es 0,1 Prozent.
Weitere 16,4 Prozent der Frauen erreichten die Schwelle durch andere beitragsfreie oder beitragsmindernde Zeiten, darunter Kindererziehung und Pflege. Die Untersuchung ist in der DRV-Zeitschrift „RVaktuell“ 4/2018 nachzulesen.
An diesen Relationen dürfte sich seither wenig geändert haben. Die bisherigen für Frauen vorteilhaften Regeln haben verhindert, dass die Rente für besonders langjährig Versicherte zu einer fast ausschließlich männlichen Facharbeiterrente wurde. 2025 gingen 262.361 Menschen erstmals in diese Altersrente; 44,7 Prozent davon waren Frauen.
Ein Beispiel
Eine Frau hat drei Kinder. Zwischen der Geburt des ersten und des jüngsten Kindes liegen acht Jahre. Die Berücksichtigungszeit läuft jeweils bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. In diesem Beispiel kommen so 18 Jahre Kinderberücksichtigungszeit für die abschlagsfreie Rente zusammen – auch dann, wenn die Frau in dieser Zeit überhaupt nicht erwerbstätig war.
Für die 45 Jahre benötigt sie dann nur noch 27 weitere anrechenbare Versicherungsjahre, etwa aus Beschäftigung. Fiele die Anrechnung weg, müsste sie bei einer solchen durchgehenden Erwerbspause 45 volle Jahre außerhalb der Familienphase nachweisen. Für die Frau in diesem Beispiel wäre das unerreichbar.
Scharfe Kritik
VdK-Präsidentin Verena Bentele nannte den Vorschlag „einen sozialpolitischen Skandal ersten Ranges“. Eine solche Regelung gehe „komplett zu Lasten von Frauen – und zwar genau der Frauen, die Sorgearbeit leisten und die genau deshalb überproportional von Altersarmut betroffen sind“.
Auch Heide Mertens, Vorstandsmitglied im Deutschen Frauenrat, kritisierte den Vorstoß: Er zeuge „von Ignoranz gegenüber dem Wert dieser unverzichtbaren Arbeit und der höheren Armutsbetroffenheit unter Rentnerinnen“.
Widerstand kommt auch aus der Union. Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, warnte, der Vorschlag benachteilige „vor allem Frauen“. Reddig tritt allerdings für die vollständige Abschaffung dieser Rentenart ein. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erklärte, zur Rente nach 45 Jahren gehörten „ausdrücklich auch Kindererziehungszeiten, die einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft darstellen“.
