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Bundestag debattierte über Armuts­bekämpfung und Witwenrenten

Zwei Anträge der AfD-Fraktion standen am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments.

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Leerer Plenarsaal im Bundestag mit Bundesadler. Bild: IMAGO / imagebroker / Valentin Wolf

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Berlin (hib/sth). Zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen“ und „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ haben am Donnerstagabend erstmals die Sozialpolitiker im Bundestag beschäftigt. Nach einer rund 45-minütigen Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den Bundestags-Sozialausschuss überwiesen.

Im ersten Antrag (20/7881) fordern die Abgeordneten der rechtskonservativen Fraktion, Maßnahmen zu ergreifen, um die Armut in Deutschland zu bekämpfen. So sollen ihrem Willen zufolge Menschen besser über die Möglichkeiten der Antragstellung für Unterstützungsleistungen informiert werden. Zudem sollen Eltern bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 Euro erhalten, um die „Lastengerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen“ herzustellen.

Witwen und Witwern soll ein unbegrenzter Hinzuverdienst für Erwerbseinkommen ermöglicht werden, der nicht auf die Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente angerechnet wird. Die AfD-Abgeordneten fordern außerdem, die Eigentumsbildung zu erleichtern, indem der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einmalig von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird. Zudem solle die Bundesregierung „die anhaltende Armutszuwanderung nach Deutschland beenden“, heißt es in dem Antrag.

Verdienst soll nicht mehr auf Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden

Mit ihrem zweiten Antrag (20/6582) will die AfD erreichen, dass der eigene Arbeitslohn künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet wird. Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle künftig nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen, und zwar von 950,93 Euro auf 1.440,80 Euro pro Monat, fordern die Parlamentarier.

Zur Lösung des Fachkräftemangelproblems müssen nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens.

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