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Bundestag kippt Hofabgabeklausel

Landwirte müssen nicht mehr ihren Besitz veräußern, um einen Rentenanspruch in der Alterssicherung der Landwirte zu haben.

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Berlin (sth). Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die seit Langem umstrittene Hofabgabeklausel abgeschafft. Rückwirkend ab dem 9. August 2018 sind Landwirte nicht mehr verpflichtet, ihren landwirtschaftlichen Besitz zu veräußern, um Anspruch auf eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte zu haben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Entscheidung vor allem wegen "der notwendigen Rechtsklarheit" für die Versicherten. "Eine geregelte Planung des Ruhestandes ist nun wieder möglich", sagte der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

Noch im Oktober hatte die schwarz-rote Regierungskoalition im Landwirtschaftsausschuss des Bundestags die Abschaffung der Klausel abgelehnt, obwohl das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzesregelung bereits in einem im August veröffentlichten Urteil für verfassungswidrig erklärt hatte (Az.: 1 BvR 97/14 und 1 BvR 2392/14). Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten die Bundesregierung daraufhin aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs in der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte (AdL) endgültig gestrichen werde.


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