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Darum lohnt sich die Anmeldung von Minijobbern

Ob in Unternehmen oder Privathaushalten: 450-Euro-Kräfte arbeiten in vielen Bereichen. Was Arbeitnehmer wie Arbeitgeber wissen sollten.

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Frau mit Gummihandschuhen putzt Waschbecken im Bad. Bild: IMAGO / Jochen Tack

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Essen/Berlin (dpa/tmn). Mit einem Minijob etwas hinzuverdienen: Das ist für viele eine Option. Für Schüler und Studentinnen zum Beispiel. Oder für Hausfrauen und Rentner. Auch viele Vollzeitbeschäftigte wollen mit einer Nebenbeschäftigung ihre Kasse aufbessern. Minijobber sind in vielen Branchen tätig - auch in Privathaushalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, sie bei der Minijob-Zentrale in Essen anzumelden und monatliche Abgaben zu zahlen. Fragen und Antworten dazu:

Was genau ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Der Bruttoverdienst beträgt maximal 450 Euro im Monat beziehungsweise 5.400 Euro im Jahr. Der Verdienst ist für Minijobber in der Regel steuer-und sozialversicherungsfrei, es fallen also keine Abgaben an. Der Arbeitgeber kann sowohl die Beiträge zur Sozialversicherung als auch die Lohnsteuer pauschal berechnen und bezahlen. Wichtig: "Auch für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Er beträgt seit dem 1. Juli 9,60 Euro. Tätig sind Minijobber in nahezu allen Branchen, sagt Wolfgang Buschfort, Pressesprecher der Minijob-Zentrale. Vor allem in der Gastronomie, im Handel und in der Freizeitindustrie. Und nicht zuletzt in Privathaushalten - und dort zum Beispiel als Haushaltshilfe oder Gärtner.

Welche Abgaben für einen Minijobber kommen auf private Haushalte zu?

"In der Regel fallen bei Minijobs im Privathaushalt pauschale Abgaben in Höhe von insgesamt 14,99 Prozent des monatlichen Entgelts des Minijobbers an", erklärt Klocke. Verdient ein Minijobber beispielsweise 300 Euro brutto im Monat, zahlt der Arbeitgeber hierauf 44,97 Euro an Abgaben.

Erwerben Minijobber Rentenansprüche?

Ja. Sie sind in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbetrag, mit dem Minijobber allerdings vergleichsweise geringe Ansprüche erwerben. Die betroffenen Arbeitnehmer können zusätzlich einen Eigenbeitrag leisten, um vom vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu profitieren. Der Arbeitgeber zieht in dem Fall den Eigenanteil vom Lohn des Beschäftigten ab und überweist ihn zusammen mit dem Pauschalbeitrag an die Minijob-Zentrale. Minijobber können beantragen, dass sie keinen Eigenbeitrag zahlen müssen.

Warum muss man Minijobber anmelden?

Privathaushalte müssen ihre Hilfen der Minijob-Zentrale in einem Haushaltscheckverfahren melden. "Das ist ein Vordruck, der mühelos am PC ausgefüllt werden kann", sagt Buschfort. Sonst übliche Arbeitgeberpflichten übernimmt die Minijob-Zentrale. Mit einer Anmeldung ihrer Hilfen leisten Privathaushalte einen Beitrag, um Schwarzarbeit zu begrenzen. Zudem sind Hilfen unfallversichert, falls ihnen bei der Arbeit ein Missgeschick passiert und sie sich dabei verletzen. "Der private Arbeitgeber haftet also nicht und muss auch nicht für die Behandlungskosten aufkommen", so Buschfort. Zudem können Privatpersonen bis zu 20 Prozent ihrer Aufwendungen für die Beschäftigung ihrer Haushaltshilfe, maximal aber 510 Euro, jährlich steuerlich absetzen. Dafür geben sie die Kosten in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" ab Zeile vier ein.

Wenn Minijobber krank werden oder wegen einer Schwangerschaft nicht arbeiten dürfen, erhalten sie trotzdem Geld. Für Privathaushalte ist das oft ärgerlich. Was können sie tun?

"Relativ unbekannt ist die Möglichkeit, sich das Geld von der Minijob-Zentrale erstatten zu lassen", sagt Klocke. Nach ihren Angaben gibt es im Krankheitsfall von der Minijob-Zentrale 80 Prozent des Arbeitsentgelts zurück. Dazu muss der private Arbeitgeber den sogenannten U1-Antrag bei der Minijob-Zentrale stellen. Ist eine Minijobberin schwanger und hat deswegen von ärztlicher Seite ein Beschäftigungsverbot erhalten, erstattet die Minijob-Zentrale sogar 100 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Dafür stellt der Arbeitgeber den U2-Antrag bei der Minijob-Zentrale.

Was ist, wenn ein Beschäftigter mehrere Minijobs hat?

Die Verdienste aus allen Beschäftigungsverhältnissen dürfen nicht mehr als 450 Euro sein. Ist die Gesamtsumme höher, sind die Jobs sozialversicherungspflichtig. Hat ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs, ist die zuerst aufgenommene Nebenbeschäftigung abgabenfrei. "Die weiteren Minijobs sind zusammen mit der Hauptbeschäftigung steuer- und sozialversicherungspflichtig", erklärt Klocke.

Gibt es auch für Minijobber steuerfreie Gehaltsextras?

Ja, die gibt es. "Mit den Extras kann das Limit von 450 Euro pro Monat faktisch erhöht werden, ohne dass der Minijobberstatus verloren geht", so Klocke. Zu den Extras zählen zum Beispiel Warengutscheine, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zuschläge zur Nachtarbeit, betriebliche Altersvorsorge sowie Jobtickets.

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