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Das neue Rentenpaket – und jetzt?

Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet häufig gestellte Fragen zu den geplanten Leistungsverbesserungen.

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Die Kurven zeigen, wie die Zurechnungszeit für Erwerbsgeminderte nach aktuellem und künftigem Gesetz steigen soll

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Bad Homburg (bmas/sth). Vor drei Wochen hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) für ein weiteres Rentenpaket beschlossen. Die geplanten Leistungsverbesserungen betreffen die folgenden Punkte:

  • Das Sicherungsniveau vor Steuern (Rentenniveau) soll bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent gehalten werden. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass dieses Niveau in jedem Fall erreicht wird (Haltelinie I). Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II). Um das Rentensystem zu stabilisieren, wird im Bundeshaushalt ein "Demografiefonds" von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch bei unvorhergesehenen Entwicklungen absichert. Zusätzlich wird eine Beitragssatzuntergrenze von 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 eingeführt, um den Rentenbeitrag zu verstetigen.
  • Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird verbessert: Die Zurechnungszeit, die derzeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten reicht, wird für künftige Rentnerinnen und Rentner ab 2019 in einem Schritt bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten verlängert (siehe Grafik). Anschließend wird sie parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.
  • Mütter oder Väter, die den größeren Teil der Erziehung übernommen haben, erhalten für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr (= halben Entgeltpunkt) angerechnet.
  • Die bisherige "Gleitzone" (Verdienstbereich von 450 bis 850 Euro Monatsbrutto mit Beitragsentlastung) wird bis zu 1.300 Euro erweitert und heißt künftig "Übergangsbereich". Beschäftigte in diesem Bereich werden damit stärker als bisher bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat nun zu jedem dieser Punkte einen umfangreichen Katalog mit den Antworten auf häufig gestellte Fragen bereitgestellt (sieh Link):

www.deutsche-rentenversicherung.de

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Link zu weiteren Informationen über das Rentenpaket der Bundesregierung

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