Berlin (bmas/sth). Eine Stärkung der sozialen Selbstverwaltung, mehr Beachtung für die Arbeit der Selbstverwalter und eine Reform der Sozialwahl: Das sind die Hauptforderungen der Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß und Doris Barnett in ihrem Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023. Der Bericht wurde am Montag im Bundesarbeitsministerium in Berlin offiziell an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) übergeben.
Weiß bezeichnete es als Erfolg der Wahl 2023, dass die neue - aber nicht überall verpflichtende - Geschlechterquote von 40 Prozent zu einer “signifikanten Steigerung der Beteiligung von Frauen in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung geführt” habe. Der durchschnittliche Frauenanteil bei allen Sozialversicherungsträgern betrage jetzt 43,2 Prozent. Auch der erstmalige Modellversuch einer Online-Wahl gehört nach Ansicht von Weiß und Barnett zur “Erfolgsstory der Sozialwahlen”. Über 330.000 Wählerinnen und Wähler hätten “diese Chance genutzt”, so die Bundeswahlbeauftragten.
Laut dem Bericht wurden bei den Wahlen von insgesamt 144 Trägern der Rentenversicherung, der Krankenkassen und der Unfallversicherung 3.860 Mitglieder in der Selbstverwaltung gewählt. Trotz des “erfolgreichen Modellprojekts Online Wahlen und der erfüllten Geschlechterquote” sehen Weiß und Barnett bei der sozialen Selbstverwaltung und den Sozialwahlen jedoch weiterhin erheblichen Reformbedarf. Ihre wichtigsten Empfehlungen:
- Die soziale Selbstverwaltung braucht Verfassungsrang. Die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern sollte im Grundgesetz verankert werden.
- Basiswissen des deutschen Sozialversicherungssystems sollte schon in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit vermittelt werden.
- Die Öffentlichkeitsarbeit der Selbstverwaltung sollte verbessert und ihren Mitgliedern mehr Kompetenzen eingeräumt werden.
