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DGB kritisiert geplante höhere Verdienstgrenze für Minijobs

Arbeitsminister Heil: Anhebung von 450 auf 520 Euro im Monat soll zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro erfolgen.

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Das Bild zeigt Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied und Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung

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Berlin (dpa). Gewerkschaften haben die von der Ampel-Koalition für Anfang Oktober geplante Anhebung der Verdienst-Obergrenze für Minijobs kritisiert. Das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Anja Piel sprach am Samstag von einem riesen Fehler. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), kritisierte, mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro bestehe die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen sprach am Samstag auf Twitter von einer guten Nachricht für alle, die in einem Minijob arbeiten: „Das ist für viele fleißige Menschen wie Studierende oder Rentnerinnen und Rentner die Chance auf etwas mehr Netto.”

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstag). „Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir's”, sagte der SPD-Politiker.

Piel erklärte, die Pandemie habe gezeigt: „Geringfügig Beschäftigte brauchen im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld. Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts. Daher muss für sie ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen. Der DGB will, dass hier der volle Sozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber übernommen wird. Arbeitnehmer können dann mit steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden.” Die Koalition könne so Hürden für die Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung abbauen und verhindern, dass Minijobs weiterhin zur Teilzeit- und Armutsfalle für Frauen werden.

„Teilzeitfalle vor allem für Minijobs”

Der NGG-Vorsitzende Zeitler kritisierte, Minijobs seien seit Jahren Teilzeitfalle vor allem für Frauen. Für sie sei Armut im Alter vorprogrammiert. Es sei beschäftigungspolitisch falsch, dass die Ampel die Minijobs nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig machen wolle. „Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden. Ja, sie gehören in dieser Form abgeschafft. Die Pandemie hat gezeigt, dass Menschen mit Minijobs ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld und ohne jegliches soziales Netz aus dem Arbeitsmarkt katapultiert worden sind. Mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze mit Minijobs sind verloren, zum großen Teil im Gastgewerbe.”

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es zu Minijobs: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, sollten abgebaut werden. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie werde dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Weiter heißt es: „Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.”

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