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Die Erwerbsminderungsrente im Experten-Fokus

Zwei Tage lang beleuchten mehr als 240 Fachleute aus Rentenversicherung und Wissenschaft die Situation von chronisch Kranken und Unfallopfern.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (sth). Etwa 1,8 Millionen ehemals Beschäftigte und Selbstständige im erwerbsfähigen Alter beziehen statt eines Gehalts jeden Monat eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Die Betroffenen können – teilweise schon seit vielen Jahren, teilweise erst in jüngster Zeit – wegen einer chronischen Erkrankung oder eines Unfalls nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Jährlich kommen etwa 160.000 bis 180.000 bisher Berufstätige neu zur Gruppe der Erwerbsgeminderten hinzu. Eine etwa gleich große Zahl von bisherigen EM-Rentenbeziehern erreicht jährlich die Altersgrenze und hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Altersrente.

Die Absicherung Erwerbsgeminderter in der Rentenversicherung war nach einer großen Reform im Jahr 2000 jedoch fast zwei Jahrzehnte lang oft unzureichend. Eine der Ursachen war, dass auch die EM-Renten von der Riester-Reform im Jahr 2001 und der damit verbundenen Absenkung des Rentenniveaus betroffen waren. Die Folge: Menschen, die dauerhaft nicht mehr arbeiten konnten, bekamen – je später ihr Rentenbeginn war – immer weniger Rente ausgezahlt. Wer im Jahr 2000 gesundheitsbedingt seinen Job an den Nagel hängen musste, bekam im Schnitt noch eine monatliche Netto-Rente von 706 Euro überwiesen, Neu-Erwerbsgeminderte des Jahres 2010 nur noch 600 Euro.       

Drei Reformen binnen weniger Jahre

Für viele Erwerbsgeminderte hatten die sinkenden Renten existenzgefährdende Folgen. Immer mehr Betroffene mussten neben der EM-Rente Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Angesichts dieser Entwicklung beschlossen die schwarz-roten Bundesregierungen seit 2013 binnen weniger Jahre gleich dreimal, die sogenannte Zurechnungszeit für EM-Renten auszuweiten. Seit 2019 verlängert die Zurechnungszeit die Versicherungszeit Erwerbsgeminderter vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze, die im jeweiligen Jahr gilt (derzeit 65 Jahre und elf Monate). Das wirkte sich in den vergangenen Jahren auch finanziell aus: Wer 2020 eine EM-Rente beantragen musste, konnte bereits mit einer monatlichen Netto-Durchschnittsrente von 882 Euro rechnen. Und die in diesem Sommer erwartete Rentenanpassung von mehr als vier Prozent dürfte auch den EM-Renten einen weiteren Schub geben.

Einen Pferdefuß hatten die Reformen der vergangenen Jahre jedoch: Begünstigt wurden immer nur Neu-Erwerbsgeminderte. Die sogenannten Bestandsrenten blieben auf dem alten – niedrigeren – Niveau. Die Jahrestagung 2022 des renommierten Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) bei der Deutschen Rentenversicherung will vor diesem Hintergrund heute und morgen "einen umfassenden Blick auf diesen Themenkomplex (werfen), indem der Zusammenhang von Rente – Krankheit – Gesundheit im Zusammenspiel von individuellen, sozialen und institutionellen Faktoren sowie bestehende Wechselwirkungen zu anderen Sozialversicherungszweigen beleuchtet werden", heißt es in der Ankündigung der Tagungs-Veranstalter. Sogar politische Forderungen könnten von dem hochrangigen Teilnehmerfeld formuliert werden, stellt das FNA in Aussicht. Angedacht sei, "aktuelle sozialpolitische Diskussionen aufzugreifen und ggf. Handlungsbedarfe und Reformoptionen zu identifizieren", heißt es. 

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