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Die sieben Siegel des Buches „Grundrente“

Deutsche Rentenversicherung beantwortet häufig gestellte Fragen zum neuen Rentenzuschlag für langjährige Geringverdiener.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (drv/sth). Die Rentenversicherung hat gerade die Zahl der Menschen, die für sie Telefonanrufe entgegennehmen, erhöht. Der Grund: Im Juli wurden die ersten „Grundrenten-Bescheide“ verschickt. Das war aber nur ein erster Anfang und betraf zunächst nur Menschen, die aktuell einen Antrag auf Altersrente gestellt hatten. Etwa 800.000 Menschen erhalten schon eine regelmäßige Rente von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.

Viele fragen sich, ob auch sie einen Grundrenten-Zuschlag auf ihre Rentenzahlung erwarten können und wenn ja, wann und in welcher Höhe. Dabei gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute: Wenn es einen Anspruch auf Grundrenten-Zuschlag gibt, wird er rückwirkend ab Januar 2021 gezahlt. Die Schlechte: Bis alle Konten der Bestandsrentnerinnen und -rentner entsprechend überprüft sind, wird es bis Ende 2022 dauern.

Pauschale Antworten zur Höhe des Zuschlags nicht möglich

Die Beurteilung, ob ein Anspruch besteht, und wenn ja, wie hoch er ist, ist nämlich recht kompliziert. Pauschale Antworten etwa zur Höhe des Zuschlags sind nicht möglich. Um den berechtigten Informations-Hunger wenigstens etwas zu stillen hat die Deutsche Rentenversicherung jetzt eine Webseite veröffentlicht. Dort werden besonders häufig gestellte Fragen beantwortet.

Zu ihnen gehören: „Muss ich einen Antrag stellen?“ (nein), „Wird Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet?“ (ja, oberhalb eines Schwellenbetrages) und „Wie ist der zeitliche Ablauf?“ (vorrangig werden die Konten besonders betagter Damen und Herren überprüft sowie die von solchen, welche Sozialleistungen erhalten). Wer mehr wissen will, findet dort auch die Broschüre „Grundrente: Zuschlag zur Rente“ zum Herunterladen.

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