Ihre-Vorsorge Logo

Die sieben Siegel des Buches „Grundrente“

Deutsche Rentenversicherung beantwortet häufig gestellte Fragen zum neuen Rentenzuschlag für langjährige Geringverdiener.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

© Nicht definiert

Berlin (drv/sth). Die Rentenversicherung hat gerade die Zahl der Menschen, die für sie Telefonanrufe entgegennehmen, erhöht. Der Grund: Im Juli wurden die ersten „Grundrenten-Bescheide“ verschickt. Das war aber nur ein erster Anfang und betraf zunächst nur Menschen, die aktuell einen Antrag auf Altersrente gestellt hatten. Etwa 800.000 Menschen erhalten schon eine regelmäßige Rente von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.

Viele fragen sich, ob auch sie einen Grundrenten-Zuschlag auf ihre Rentenzahlung erwarten können und wenn ja, wann und in welcher Höhe. Dabei gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute: Wenn es einen Anspruch auf Grundrenten-Zuschlag gibt, wird er rückwirkend ab Januar 2021 gezahlt. Die Schlechte: Bis alle Konten der Bestandsrentnerinnen und -rentner entsprechend überprüft sind, wird es bis Ende 2022 dauern.

Pauschale Antworten zur Höhe des Zuschlags nicht möglich

Die Beurteilung, ob ein Anspruch besteht, und wenn ja, wie hoch er ist, ist nämlich recht kompliziert. Pauschale Antworten etwa zur Höhe des Zuschlags sind nicht möglich. Um den berechtigten Informations-Hunger wenigstens etwas zu stillen hat die Deutsche Rentenversicherung jetzt eine Webseite veröffentlicht. Dort werden besonders häufig gestellte Fragen beantwortet.

Zu ihnen gehören: „Muss ich einen Antrag stellen?“ (nein), „Wird Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet?“ (ja, oberhalb eines Schwellenbetrages) und „Wie ist der zeitliche Ablauf?“ (vorrangig werden die Konten besonders betagter Damen und Herren überprüft sowie die von solchen, welche Sozialleistungen erhalten). Wer mehr wissen will, findet dort auch die Broschüre „Grundrente: Zuschlag zur Rente“ zum Herunterladen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026