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DIW: Entlastungsplan für Geringverdiener

Wirtschaftsforscher schlagen Negativsteuer auf Sozialbeiträge für untere Einkommensklassen vor. Dadurch sinkt aber Anspruch auf andere Sozialleistungen.

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Frau blättert Geldscheine auf den Tisch. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

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Berlin (sth). Ein Entlastungsbetrag für Sozialversicherungsbeiträge könnte Geringverdiener künftig finanziell besser stellen und damit die Kaufkraft der Betroffenen verbessern. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Je nach Höhe des vom Gesetzgeber gewählten Entlastungsbetrags – zum Beispiel 50, 100 oder 150 Euro pro Monat – würden durch einen solchen Schritt nur die unteren oder auch mittlere Einkommensgruppen entlastet, heißt es in der Studie. Allerdings müsste der Fiskus in diesem Fall je nach gewählter Variante künftig auf jährlich etwa zwei bis 12 Milliarden Euro verzichten.

Nach den Plänen der DIW-Forscher sollte der Entlastungsbetrag als sogenannte Negativsteuer ausgezahlt werden, wenn die Entlastung über die Einkommensteuerschuld von Geringverdienern hinausgehe. Der Entlastungsbetrag solle jedoch um die Entlastung, die ohnhin durch die steuerliche Anrechnung der Sozialbeiträge als Vorsorgeaufwendungen entsteht, gekürzt werden. Dadurch würde der Betrag "bei steigenden Einkommen abgeschmolzen und nur bis zu mittleren Arbeitseinkommen gewährt", erläutern die Berliner Wissenschaftler.

Doppelverdienern soll Entlastungsbetrag zweimal gewährt werden

Einen Entlastungsbetrag von 100 Euro monatlich würden alleinstehende Arbeitnehmer nach den Berechnungen des DIW bei einem jährlichen Bruttoverdienst von etwa 7.300 Euro erreichen. Ohne weitere Einkünfte und ohne eine zusätzliche Entlastung durch eventuelle Abschreibungsmöglichkeiten müsste ein Arbeitnehmer mit diesem Einkommen ab 10.700 Euro Bruttojahreslohn Einkommensteuer zahlen, rechnen die DIW-Forscher vor. Ab dieser Einkommenshöhe werde der Entlastungsbetrag mit der Steuerentlastung durch die Abschreibung von Vorsorgeaufwendungen "verrechnet, bis er bei einem Bruttolohn von 26.500 Euro vollständig abgeschmolzen ist".

Bei  Einverdiener-Haushalten werde die Einkommensgrenze, ab der eine steuerliche Belastung eintritt, durch das Ehegattensplitting nahezu verdoppelt und der Entlastungsbetrag "über ein längeres Einkommensintervall abgeschmolzen", so der Vorschlag des DIW. Wenn beide Partner arbeiteten, werde der Entlastungsbetrag doppelt gewährt und ebenfalls über einen längeren Zeitraum abgeschmolzen. 

Einen Wermutstropfen müssten die vom DIW-Modell begünstigten Arbeitnehmer allerdings schlucken: Bei vielen Geringverdienern würde der Entlastungsbetrag "zu einem erheblichen Anteil" auf  bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag angerechnet, heißt es in der Studie. Dies entlaste den Staat je nach Höhe des Entlastungsbetrags um etwa 0,4 bis 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Wirkung des Entlastungsbetrags für den Einzelnen falle damit "entsprechend geringer aus", resümieren die Wirtschaftsforscher.  

Mehr zum Thema:

www.diw.de

Link zum Beitrag "Progressive Sozialbeiträge können niedrige Einkommen entlasten" im DIW-Wochenbericht (im pdf-Format)

www.diw.de

Link zur DIW-Studie "Aufkommens- und Verteilungswirkungen eines Entlastungsbetrags für Sozialversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuer" (im pdf-Format)

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