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DIW: Reform der Erwerbsminderungsrente bleibt unzureichend

Trotz der im Vorjahr beschlossenen Verbesserungen für seit Langem chronisch Kranke ist deren Armutsrisiko laut einer Studie weiter hoch.

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Älterer Mann sitzt erschöpft mit geschlossenen Augen vor seinem Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / NOVELLIMAGE

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Berlin (diw/sth). Die im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossenen Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor 2019 wegen einer chronischen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr erwerbsfähig waren, bleiben laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) finanziell unzureichend. Zwar könne die Reform „das Armutsrisiko Erwerbsgeminderter um acht Prozent und die Armutsquote sogar um zwölf Prozent senken“, heißt es in der Studie. Dennoch blieben diese Quoten „fast doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt“.

Die Rentenreform des Vorjahres sieht vor, dass langjährige Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ab Mitte 2024 einen je nach Zeitpunkt ihres Rentenbeginns unterschiedlich hohen Zuschlag zu ihrer Rente bekommen. Damit will die Ampel-Koalition für die Betroffenen einen Ausgleich dafür schaffen, dass bei den seit 2019 neu Erwerbsgeminderten die sogenannte Zurechnungszeit deutlich ausgeweitet wurde. Die Zurechnungszeit verlängert die Versicherungszeit von chronisch Kranken und Unfallopfern jetzt vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur jeweiligen Regelaltersgrenze – bei Rentenbeginn im Jahr 2023 bis zum 66. Lebensjahr. 

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„Erwerbsgeminderte immer noch einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt“

Die gesetzliche EM-Rente sei trotz der jüngsten Reform so niedrig, dass Erwerbsgeminderte immer noch „einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen“, fasst Studienautor Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat beim DIW, das Problem zusammen. Das Erwerbsminderungsrisiko sei für Geringqualifizierte und Bezieher von Niedrigeinkommen „deutlich höher als im Durchschnitt“. Dies führe bei Erwerbsminderung zu geringen Renten und verschärfe das Armutsrisiko. Mit 26 Prozent liege dieses Risiko bei Erwerbsgeminderten deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung, wo es bei 16 Prozent liege.

Die Berechnungen des DIW zeigen nach Angaben der an der Studie beteiligten Wissenschaftlerinnen und Forscher, dass die jüngste Rentenreform der Bundesregierung das Armutsrisiko der 2,6 Millionen Begünstigten zwar senken könne, diese aber „weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind“. Insbesondere bei den unter 65-jährigen Erwerbsgeminderten bleibe dieses Risiko auch nach der Reform „mit 32 Prozent sehr hoch“. Zudem hätten Erwerbsgeminderte im Schnitt eine niedrige Lebenserwartung, so das DIW.

„Deutlich zu später Schritt für viele Bestandsrentnerinnen und -rentner“

„Die Reform der Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiger, wenn auch deutlich zu später Schritt für viele der Bestandsrentnerinnen und -rentner“, stellte Studienautor Johannes Geyer bei der Vorstellung der Studie fest. „Hätte man die Verbesserungen vorheriger Reformen für den Rentenzugang auf den Bestand übertragen, hätte man die Renten eigentlich um etwa das Doppelte der jetzt geplanten Anhebung anpassen müssen.“

Der Staat werde das Armutsrisiko der Betroffenen aber „nicht allein durch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine höhere Grundsicherung in den Griff“ bekommen, so Geyer. Neben Umverteilung müsse „mehr in die Prävention investiert werden, um Menschen davor zu bewahren, überhaupt erwerbsunfähig zu werden“. Zudem sollten sich Menschen aus der EM-Rente „leichter wieder in die Erwerbstätigkeit integrieren können“, empfiehlt der DIW-Experte. Dies sei vor allem angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels sinnvoll.

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