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Dokumente: Kopien reichen Rentenversicherung oft aus

Nur in Ausnahmefällen benötigt der zuständige Rentenversicherer Zeugnis, Urkunde oder Bescheinigung im Original. Das teilt er aber vorher mit.

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Hand mit Füller unterschreibt Dokument. Bild: IMAGO / Panthermedia / w20er

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Frankfurt (Oder) (dpa/tmn). Viele Kundinnen und Kunden vertrauen ihrem Rentenversicherungsträger per Post wichtige Unterlagen im Original an. Das sei aber nicht nur riskant, sondern vor allem häufig gar nicht nötig, teilt die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg mit. Braucht die Rentenversicherung angeforderte Dokumente wie Zeugnisse, Urkunden oder Bescheinigungen wirklich im Original oder als beglaubigte Kopie, teile sie Versicherten das ausdrücklich mit. Ansonsten genüge die Vorlage einer einfachen Kopie.

Und das muss noch nicht einmal postalisch sein. Schneller und bequemer ist die Übermittlung eines Scans über die Online-Dienste der Rentenversicherung unter www.eservice-drv.de. Sollten nach der Bearbeitung der Kopie oder des Scans noch Fragen offenbleiben, kann in Einzelfällen die Vorlage des Originals erforderlich werden. Aber auch darüber informiere die Rentenversicherung Betroffene entsprechend.

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