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DRV gegenüber FDP-Vorschlag skeptisch

Rentenversicherer sehen keine Vorteile in einer Verschiebung des Fälligkeitsdatums von Sozialbeiträgen. Kompensation wäre zwingend nötig.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (sth). Aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherer würde ein verändertes Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge keine Vorteile mit sich bringen. Zwar spräche bei einer Gegenfinanzierung der damit verbundenen Beitragsausfälle "nichts gegen eine Verschiebung der Fälligkeit", heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung für eine Sitzung des Bundestags-Sozialausschusses, der sich am Montagnachmittag mit einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion befasste. "Eine dringende Notwendigkeit" dafür sei allerdings "nicht zu erkennen".

Problematisch würde eine solche Verschiebung aus Sicht der Rentenkassen allerdings, wenn die daraus resultierenden Beitragsausfälle nicht kompensiert würden. In diesem Fall würden im Umstellungsjahr die Rentenbeiträge entfallen, die "Ende des Jahres für den Dezember gezahlt werden", schreiben die Rentenversicherer. Diese hätten im Jahr 2017 rund 0,8 Monatsausgaben ausgemacht. "Aus einer unkompensierten Verschiebung der Beitragsfälligkeit ergäben sich somit starke Konsequenzen für die Nachhaltigkeitsrücklage des laufenden Jahres und damit für die Entwicklung des Beitragssatzes", heißt es in dem Papier der Rentenversicherung.

KBS: Keine nennenswerten Einsparungen zu erwarten

Auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) erwartet laut ihrer Stellungnahme nicht, dass die Unternehmen durch die von der FDP geforderte Verschiebung des Fälligkeitsdatums "Bürokratieaufwand in nennenswertem Umfang einsparen könnten". Vielmehr schaffe das in diesem Fall zur Sicherstellung der Liquidität der Sozialversicherung notwendige Modell einer Beitragsvorauszahlung einen "zusätzlichen Bürokratieaufwand". In Zeiten einer fortschreitenden Digitalisierung der Unternehmen stelle das derzeit praktizierte Verfahren zudem "für die Arbeitgeber keinen nennenswerten Aufwand mehr dar", so die KBS.

Hintergrund des FDP-Antrags ist die im Jahr 2006 vorgezogene Fälligkeit der Sozialbeiträge. Damals war das Finanzpolster der Rentenversicherung – die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage – wegen eines nicht bedarfsgerecht erhöhten Rentenbeitrags so weit geschmolzen, dass die Rentenversicherer kurzzeitig eine Liquiditätshilfe des Bundes in Anspruch nehmen mussten. Deshalb mussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Jahr 2006 einmalig 13 statt zwölf Monatsbeiträge an die Sozialversicherung zahlen. In ihrem Antrag forderten die Parlamentarier der Liberalen nun, die Fälligkeit der Sozialbeiträge wieder nach hinten zu verschieben. Um die Liquidität der Sozialversicherungsträger zu sichern, solle jedoch "am Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geleistet" werden, so die Liberalen.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Link zu weiteren Informationen des Deutschen Bundestags und den Stellungnahmen der zur Bundestags-Anhörung geladenen Sachverständigen

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