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DRV: Höhere Kosten für Rentner-KV

Rentenversicherer zahlen für die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung künftig jährlich 1,5 Milliarden Euro mehr.

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Gesundheitskarte der Krankenversicherung. Bild: IMAGO / Fotostand

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Berlin (sth). Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Entlastungsgesetz für gesetzlich krankenversicherte Versicherte und Rentner sorgt bei der Rentenversicherung für höhere Kosten. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, dem auch die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen zustimmten, werden die Ausgaben der Rentenversicherung für ihren Beitragsanteil an der Krankenversicherung der gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentner ab 2019 zunächst um rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr steigen, ab 2021 um etwa 1,5 Milliarden Euro.

Grund für die Ausgabensteigerung ist die Rückkehr zur Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem kommenden Jahr. Dadurch übernimmt die Rentenversicherung für die gesetzlich Krankenversicherten unter den 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern – wie Arbeitgeber für ihre Beschäftigten – künftig die Hälfte des bisher allein von den Rentnern gezahlten Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Bisher zahlte die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung von zuletzt 14,6 Prozent. Die Ausgaben dafür beliefen sich im Jahr 2017 auf 18,0 Milliarden Euro.

Trotz der Kostenerhöhung begrüßte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in ihrer Stellungnahme für eine kürzlich stattgefundene Expertenanhörung des Bundestags die Rückkehr zur hälftigen Beitragszahlung. Die Teilhabe am medizinischen Fortschritt werde damit "gleichmäßig auf die Schultern von Versicherten und Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern verteilt", heißt es in dem Papier. Allerdings müssten Ruheständler, die hierzulande eine ausländische Rente beziehen, laut Gesetz weiterhin den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse allein zahlen. Für diese Ruheständler fordert die KBS aus Gleichbehandlungsgründen eine entsprechende Gesetzesergänzung. 

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Link zur Stellungnahme der KBS für eine Expertenanhörung im Bundestag zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz (im pdf-Format)

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