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DRV Knappschaft-Bahn-See: 28 Milliarden Euro für Altersrenten

Vertreterversammlung des bundesweit operierenden Sozialversicherers befasste sich mit dem Rechnungsabschluss für das Jahr 2022.

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Bochum (kbs/sth). Die Vertreterversammlung, das „Parlament“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), hat sich in der vergangenen Woche mit dem Rechnungsabschluss der KBS für das Jahr 2022 sowie mit der aktuellen Lage befasst. Für Leistungen der Alterssicherung gab die KBS nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr insgesamt 28,5 Milliarden Euro aus. Zur Mitte dieses Jahres erwartet die Rentenversicherung in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung in Höhe von 4,39 Prozent; in den neuen Bundesländern wird es eine Rentenanpassung um 5,86 Prozent geben. Ab dem 1. Juli 2023 gilt somit in Ost und West ein einheitlicher Rentenwert in Höhe von 37,60 Euro. Diese Angleichung erfolgt ein Jahr früher als geplant. Die Kranken- und Pflegeversicherung der KBS, die KNAPPSCHAFT, gab im Jahr 2022 rund 10,5 Milliarden Euro für Versicherungsleistungen aus. Dabei konnte allein die Krankenversicherung einen Überschuss von 20,7 Millionen Euro erwirtschaften. Die KNAPPSCHAFT sieht das Gesamtsystem der gesetzlichen Krankenversicherung vor großen finanziellen Herausforderungen. Dazu erklärte Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter: „Die gesetzliche Krankenversicherung benötigt dringend nachhaltige Reformmaßnahmen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung. Wichtig ist, dass nicht – wie sich aktuell erneut abzeichnet – allein die Beitragszahlenden belastet werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten darf nicht beeinträchtigt werden.“

„Gesamtgesellschaftliche Leistungen der Krankenkassen angemessen aus Steuermitteln finanzieren“

Frank Vanhofen, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Arbeitgebervertreter, fügte hinzu: „Die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Krankenkassen sind auch angemessen durch eine Finanzierung aus Steuermitteln zu vergüten. Hierzu gehören adäquate Erstattungen für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Beziehenden. Außerdem kann die gesetzliche Krankenversicherung entlastet werden, indem die Mehrwertsteuer für Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird.“ Es sei nicht nachzuvollziehen, warum in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zum Beispiel für die meisten Lebensmittel fällig ist, aber für lebenswichtige Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz, sagte Vanhofen. „Dabei gilt in den meisten europäischen Ländern eine ermäßigte Besteuerung auf Arzneimittel.“ Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent würde seinen Angaben zufolge zu einer Entlastung der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung um 6 Milliarden Euro führen. „In Beitragssatzpunkten wäre grundsätzlich eine Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes um etwa 0,4 Prozent möglich“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der KBS-Vertreterversammlung.

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