Münster (drv/sth). Den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ab Januar 2023 sieht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit Skepsis. „Einige der neuen Regelungen sehen wir als Rentenversicherung durchaus kritisch“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der DRV Westfalen, Prof. Volker Verch, am Freitag vergangener Woche vor der Vertreterversammlung des Rentenversicherungsträgers in Münster. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der DRV Westfalen und besteht aus Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.
Die kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, dass es für Bezieherinnen und Bezieher einer vorgezogenen Altersrente ab 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt. Bisher können Rentnerinnen und Rentner erst ab der persönlichen Regelaltersgrenze unbegrenzt Nebeneinkünfte erzielen, ohne dass diese auf ihre Rente angerechnet werden. „Für diejenigen Versicherten, die bis zur Regelaltersgrenze arbeiten wollen, schafft die Neuregelung erhebliche Anreize den Rentenbezug vorzuziehen, während sie dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen. Diese Konstellation ist verbunden mit dauerhaften Mehrausgaben für die Rentenversicherung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende.
Das Ende der Erwerbsphase und der Rentenbeginn werden stärker voneinander entkoppelt
Verch erinnerte: „Eine Altersrente hatte bislang eine Lohnersatzfunktion. Die geplanten Änderungen führen dazu, dass das Ende der Erwerbsphase und der Rentenbeginn stärker voneinander entkoppelt werden.“ Selbst wenn die Altersrente mit Abschlägen in Anspruch genommen werde, könne ein vorgezogener Rentenbezug zusätzlich zum Arbeitsentgelt finanziell interessant sein und entsprechend genutzt werden, sagte der Arbeitgebervertreter an der Spitze der Selbstverwaltung der DRV Westfalen. Denn die durch Weiterarbeit erworbenen zusätzlichen Rentenansprüche („Entgeltpunkte“) können die Verluste aufgrund von fälligen Abschläge mindern.
„Die Beantragung einer vorgezogenen Altersrente wird zu einer rechnerischen Entscheidung, wobei für die Entscheidung der Versicherten individuelle Modellrechnungen erforderlich sind“, erklärte Verch. Bereits jetzt sei ein erhöhter Beratungsbedarf festzustellen, der künftig sicherlich erheblich steigen werde. "In jedem Fall ist mit einer steigenden Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten bei einer gleichzeitigen Weiterbeschäftigung zu rechnen“, prognostizierte der Vorstandsvorsitzende. Die neuen Möglichkeiten könnten aber auch Anreize zu einem längeren Verbleib im Arbeitsleben geben. „Aus Sicht der Arbeitgeber wird das Gesetz begrüßt, wenn durch die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen erreicht wird, dass mehr Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben bleiben und Beiträge zahlen“, sagte Verch.
Haushalt über 19 Milliarden Euro verabschiedet
Die Vertreterversammlung verabschiedete auch den Haushalt des westfälischen Rentenversicherers für 2023. Er umfasst den Planungen zufolge im kommenden Jahr 19 Milliarden Euro und erreicht damit einen neuen Höchststand. Für Rentenzahlungen veranschlagt die DRV Westfalen fast 15,6 Milliarden Euro. Das wäre eine Steigerung gegenüber diesem Jahr von gut 5,8 Prozent. Die Steigerung bei den Ausgaben basiert im Wesentlichen auf den Rentenanpassungen in 2022 und 2023. Den größten Anteil an den Ausgaben haben nach Angaben von DRV-Direktor Christian Schöppner die Rentenzahlungen mit 81,8 Prozent sowie die Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner mit 6,6 Prozent.
Auf der Einnahmeseite rechnet die DRV Westfalen mit Beitragseinnahmen von 14,6 Milliarden. Das wären fast 7,9 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Nach Angaben Schöppners könne es dabei aber im Laufe des nächsten Jahres noch zu Veränderungen kommen. Denn derzeit könne niemand exakt voraussehen, wie sich gerade angesichts der weltpolitischen Krisenlage die Konjunktur und damit auch der Arbeitsmarkt entwickeln werden. Gerade dies habe Auswirkungen auf die Einnahmenseite bei den Beiträgen.
