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Ehrenamts-Entschädigung: Ab Oktober wieder Hinzuverdienst

Ende September läuft die Übergangsregelung für ehrenamtlich tätige Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente aus.

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Einsatz Feuerwehrauto, Frau trägt Feuerwehrschlauch. Bild: IMAGO / Martin Wagner

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Berlin (drv/sth). Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt in der Kommunalpolitik oder der Sozialversicherung wurden vorübergehend nicht als Hinzuverdienst auf eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente angerechnet. Diese Übergangsregelung endet am 30. September 2022, teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Davon betroffen seien ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Ortsvorsteher und Stadträte, Mitglieder im Stadtrat, Kreistag, Verbandsgemeinde- oder Gemeinderat sowie Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen in der Sozialversicherung, ehrenamtliche Versichertenberater und Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger. Sie alle erhalten Aufwandsentschädigungen für ihre ehrenamtliche Arbeit, die den Zeit- und Mehraufwand abdecken soll.

Ab 1. Oktober 2022 werden für diese Personenkreise Aufwandsentschädigungen – wie für alle anderen ehrenamtlich Tätigen auch – wieder als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten berücksichtigt. Soweit Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind, zum Beispiel in Höhe der sogenannten Ehrenamtspauschale oder des Übungsleiterfreibetrags, handelt es sich um keinen zu berücksichtigenden Hinzuverdienst. Bei einer vorgezogenen Altersrente führen ohnehin im Jahr 2022 Jahreseinkünfte bis zu 46.060 Euro nicht zu einer Kürzung der Rente.


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