Ihre-Vorsorge Logo

Ein gutes neues Jahr

Für viele Rentenversicherte gibt es 2019 Verbesserungen. Sie profitieren unter anderem von Neuregelungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Bad Homburg (mjj/sth). Schon in diesem Jahr konnten sich zahlreiche Versicherte der Deutschen Rentenversicherung freuen: Leistungen wurden ausgeweitet und die Renten stiegen zum 1. Juli im Westen um 3,22 und im Osten um 3,37 Prozent. Und auch wenn die Prognosen der Konjunkturforscher für 2019 verhaltener als in den Vorjahren klingen, scheint eine deutliche Rentenerhöhung auch Mitte 2019 wahrscheinlich. Schließlich steigen die Gehälter wie auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin.

Plus für Mütterrente und Erwerbsminderungsrente

Die bevorstehende Rentenerhöhung ist aber nicht die einzige positive Botschaft: Die Mütterrente wird ab 2019 deutlich ausgeweitet. So will es das Rentenpaket der Bundesregierung, das erst im Herbst beschlossen wurde. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. 

Wer im kommenden Jahr erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann sich zudem über eine Verlängerung der Zurechnungszeit freuen. Sie stellt neue Erwerbsgeminderte so, als hätten sie vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten weitergearbeitet. Bis Ende 2018 wurde gerechnet, als ob neu Betroffene bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten im Beruf gestanden hätten. Je länger die Zurechnungszeit, desto höher die Erwerbsminderungsrente.

Rentner zahlen weniger an die Krankenkasse

Außerdem zahlen Rentner, die als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, vom 1. Januar an nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Grund: Neben der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags zahlt die Rentenversicherung dann auch die verbleibenden 50 Prozent des Zusatzbeitrags, den die Rentner bisher alleine tragen mussten. Dieser ist je nach Krankenkasse individuell hoch, durchschnittlich liegt er bei einem Prozent.

Zeitgleich müssen Rentner aber mehr zur sozialen Pflegeversicherung beitragen - hier steht eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte an. Für diejenigen, die bis März 2004 Rentner wurden, gilt diese Änderung ab Ende Dezember 2018, für alle anderen von Ende Januar 2019 an. Die Beitragsanteile werden automatisch von der Bruttorente einbehalten. Pflichtversicherte Rentner und Rentnerinnen werden über die Änderung in der Regel durch einen Hinweistext in den Kontoauszügen informiert.

Einen guten Rutsch!

Die Redaktion von ihre-vorsorge.de wird Sie über alle diese und kommende Änderungen zuverlässig informieren. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch weiterhin als Leser treu bleiben und wünschen Ihnen einen guten Rutsch sowie ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2019.

Mehr Informationen

Neues in 2019

Schwerpunkt zu allen Änderungen. 

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026