Ihre-Vorsorge Logo

Einnahmen der Rentenversicherung stark rückläufig

Auch im April schlug sich die Corona-Krise negativ in den Kassen der Rentenversicherer nieder. Die Einnahmen sanken gegenüber März um 315 Millionen Euro.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin/Bad Homburg (sth). Die Corona-Krise hat sich erwartungsgemäß auch im April in den Kassen der Rentenversicherung bemerkbar gemacht. Wie aus den vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BSS) veröffentlichten aktuellen Daten hervorgeht, sanken die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherer – einschließlich der Zahlungen des Bundes – gegenüber dem Vormonat um 315 Millionen auf 19,23 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang um etwa 1,6 Prozent. Im März hatte die Rentenversicherung noch 19,54 Milliarden Euro eingenommen.

Besonders deutlich ist der Rückgang bei den Pflichtbeiträgen, die Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam an die Rentenversicherung zahlen. Hauptgrund dafür dürfte das nach jüngsten Daten des ifo-Instituts inzwischen an 7,3 Millionen Beschäftigte gezahlte Kurzarbeitergeld sein, aus dem auch etwas geringere Rentenansprüche der Beschäftigten resultieren. Im April zahlten Unternehmen und Arbeitnehmer laut BSS rund 264 Millionen Euro weniger Rentenbeiträge als im Monat zuvor – gegenüber dem April 2019 ein Minus von fast 1,3 Milliarden Euro. Ende April lagen den Angaben zufolge noch 36,75 Milliarden Euro auf den Konten der Rentenversicherer, das entspricht 1,55 Monatsausgaben.

Auch Kurzarbeit steigert den Rentenanspruch

Auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld fließen Beiträge an die Rentenversicherung – auf Basis des tatsächlich gezahlten, also reduzierten Verdienstes eines Beschäftigten. Gezahlt werden sie wie beim regulären Gehalt gemeinsam vom Versicherten und dem Arbeitgeber. Allerdings muss der Arbeitgeber die Rentenbeiträge beim Kurzarbeitergeld aufstocken. Hierfür wird ein zusätzlicher fiktiver Arbeitsverdienst von 80 Prozent des Verdienstes, der wegen Kurzarbeit ausgefallen ist, zugrunde gelegt. Diesen Zusatzbeitrag muss der Arbeitgeber voll zahlen. Dadurch wird die negative Wirkung von Kurzarbeit auf die spätere Rente deutlich abgemildert.

Welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die Rente hat, macht das folgende Beispiel deutlich: Eine Beschäftigte hatte bisher einen monatlichen Verdienst von 3.000 Euro brutto. Während der Kurzarbeit reduziert sich ihr Verdienst auf ein Viertel - also 750 Euro brutto monatlich. Berechnet werden die Rentenversicherungsbeiträge daraus so: 750 Euro + 80% x 2.250 Euro (fiktiver Anteil) = 2.550 Euro. Von diesen 2.550 Euro werden dann Rentenbeiträge in der normalen Höhe von 18,6 Prozent abgeführt.

In diesem Beispiel werden, trotz 75 Prozent Lohnausfall, nur 15 Prozent weniger Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt - mit entsprechenden Rentenansprüchen. Durch das Aufstocken des Arbeitgeberanteils werden somit selbst bei Kurzarbeit Null - also wenn kein regulärer Lohn mehr gezahlt wird - immer noch 80 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge gezahlt.

Mehr zum Thema:

www.bundesamtsozialesicherung.de

Übersichten über die aktuelle Finanzsituation der Deutschen Rentenversicherung

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026