Ihre-Vorsorge Logo

EM-Rente: Psyche bleibt Hauptursache

42,8 Prozent der Frührentner schieden 2016 wegen Kopfproblemen vorzeitig aus dem Beruf: jede zweite Frau, mehr als jeder dritte Mann.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

EM-Rente: Psyche bleibt Hauptursache

© Nicht definiert

Bad Homburg (sth). Psychische Erkrankungen waren im Jahr 2016 erneut die Hauptursache für die Bewilligung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Wie aus den jüngsten verfübaren Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, schieden knapp 74.500 Beschäftigte wegen Depressionen, Burn-out, Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit oder einer anderen kopfgesteuerten Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Das entspricht einem Anteil von 42,8 Prozent aller neuen EM-Renten.

Bei den Frauen lag dieser Anteil mit 49,0 Prozent dabei wieder deutlich höher als bei den Männern (36,5 Prozent). Dagegen mussten dreimal so viele Männer wie Frauen alkoholbedingt ihren Beruf an den Nagel hängen. Schon in den Jahren zuvor waren psychische Erkrankungen mit einer Quote von jeweils rund 43 Prozent die mit Abstand bedeutendste Ursache von Erwerbsminderung.

Verlängerte Zurechnungszeit macht sich positiv bemerkbar

Bei der Höhe der Erwerbsminderungsrenten machte sich auch 2016 wieder die im Jahr 2014 um zwei Jahre verlängerte Zurechnungszeit positiv bemerkbar. Sie verlängert rechnerisch die Versicherungszeit der vorzeitig ausgeschiedener Beschäftigten. Im Schnitt bekamen Frührentnerinnen und Frührentner des Jahres 2016 monatlich knapp 697 Euro ausgezahlt; 2015 waren es noch 672 Euro, beim Tiefstand im Jahr 2011 nur 596 Euro gewesen. Damit kletterten die EM-Renten innerhalb von fünf Jahren um knapp 17 Prozent.

Seit Anfang 2018 wird die Zurechnungszeit aufgrund einer im Juni 2017 beschlossenen gesetzlichen Neuregelung schrittweise um weitere drei Jahre bis zum 65. Lebensjahr verlängert. Grund ist der immer noch große Anteil von Betroffenen, die neben ihrer Rente staatliche Grundsicherung benötigen. In diesem Jahr sorgt die Zurechnungszeit dafür, dass die Versicherungszeit neuer EM-Rentnern rechnerisch bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten dauert. Nach aktuellen Plänen von Union und SPD soll die Zurechnungszeit ab 2019 nochmals erweitert werden – zunächst in einem Schritt bis zu einem Alter von 65 Jahren und acht Monaten, anschließend schrittweise zum 67. Lebensjahr.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Rentenniveaugarantie, Mütterrente und Reformpakete: Warum die Pläne der Regierung für Milliardenrisiken sorgen und der Rechnungshof Alarm schlägt.

Time
2 Minuten

Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Nicht selten treten diese dafür im Job kürzer. Unter Umständen kann aber die Pflege etwas für die Rente bringen.

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Online-Vorträge zu verschiedensten Themen an. Eine Übersicht über das Angebot im Oktober.

Time
1 Minuten

46 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern die Bundesregierung auf, die Rentenreform nicht zu verwässern. Was empfehlen sie?

Time
1 Minuten

Um die Vorschläge der Rentenkommission gibt es eine anhaltende politische Debatte. Was davon wird umgesetzt? Der Vizekanzler setzt sich für eine Maßnahme besonders ein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026