Ihre-Vorsorge Logo

Energiepreispauschale: Wichtiges für Rentner mit Minijob

Auch Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro. Was das für ihren Minijob bedeutet.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Eine Frau arbeitet in einem Warenlager. Bild: IMAGO / MASKOT

© Nicht definiert

Bochum (kbs/sth). Aufgrund der insgesamt steigenden Preise in Deutschland, insbesondere der hohen Energiepreise, entlastet die Bundesregierung nun auch die rund 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Bereits im Juni 2022 wurde die Energiepreispauschale für Erwerbstätige beschlossen. Nun profitieren auch Rentnerinnen und Rentner von einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Was Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob wissen müssen.

Welche Rentner profitieren von der Energiepreispauschale?


Die Energiepreispauschale erhalten alle Rentnerinnen und Rentner, die am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Dazu zählen Alters-, Erwerbminderungs- oder Hinterbliebenenrenten. Ebenso profitieren Menschen, die zum Stichtag Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Ein Wohnsitz im Inland ist zudem erforderlich. Rentnerinnen und Rentner, die mehrere Renten – zum Beispiel eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente – beziehen, erhalten Energiepreispauschale von 300 Euro nur einmal.

Wie funktioniert die Auszahlung der Energiepreispauschale?


Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag auf Auszahlung stellen. Die Zahlung erfolgt bis zum 15. Dezember 2022 automatisch durch die jeweilige Rentenzahlstelle. Die Pauschale wird als Einmalzahlung auf das bekannte Bankkonto der Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.

Ist die Energiepreispauschale steuer- und beitragspflichtig?


Die Energiepauschale ist in der Sozialversicherung nicht beitragspflichtig. Es sind somit keine Abgaben zur Sozialversicherung zu zahlen. Der Zuschuss ist jedoch steuerpflichtig. Weitere Informationen zur Steuerpflicht finden Rentnerinnen und Rentner unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hinweis: Die Energiepreispauschale wird nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet.

Erhalten Rentner mit einem Minijob die Energiepreispauschale doppelt?


Der doppelte Bezug der Energiepreispauschale ist möglich. Rentnerinnen und Rentner, die einen Minijob ausüben, können sowohl als Beschäftige als auch als Rentenbezieher profitieren. Hat ein Rentner oder eine Rentnerin die Energiepreispauschale bereits vom Minijob-Arbeitgeber erhalten, wird ihm oder ihr das Geld durch die jeweilige Zahlstelle ein zweites Mal ausgezahlt. Bei individuellen Fragen wenden sich auch Rentnerinnen und Rentner am besten direkt an die Finanzverwaltung.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026