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Energiepreispauschale für Rentner beschlossen

Bundestag stimmt einmaliger Zahlung von 300 Euro an Rentenbeziehende im Dezember zu. Übergangsbereich für Midijobber wird ausgeweitet.

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Männerhand übergibt Fächer von Euro-Geldscheinen an Frauenhand. Bild: IMAGO / YAY Images / Micha Klootwijk

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Berlin (hib/sth). Der Bundestag hat am Donnerstag eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner beschlossen. Zudem stimmte das Parlament einer erneuten Ausweitung des sogenannten Übergangsbereichs für Midijobber auf Monatsverdienste von bis zu 2000 Euro ab dem 1. Januar 2023 zu. Der Übergangsbereich war erst zum 1. Oktober auf Verdienste zwischen 520 und 1600 Euro ausgedehnt worden. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die schnelle erneute Anhebung der Verdienstgrenze für sozialversicherungspflichtige Geringverdiener bei einer Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses am Montag stark kritisiert.

Dem beschlossenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zufolge sollen Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale als Einmalzahlung erhalten. Die Pauschale soll bekommen, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale wird für Rentnerinnen und Rentner von der Rentenversicherung ausgezahlt, unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

Midijob-Verdienstgrenze steigt zum Jahresbginn erneut

Bestandteil des vom Parlament bestätigten Gesetzentwurfs ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich ab dem kommenden Jahr die erst seit dem 1. Oktober geltende Obergrenze von 1.600 Euro erneut auf dann 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Für die Sozialversicherung insgesamt ergäben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen, heißt es im Gesetzentwurf. 

Die Oppositionsparteien hatten bereits am Mittwoch im Sozialausschuss – trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Energiepreispauschale – deutliche Kritik an den vorgesehenen neuen Midijob-Regelungen geübt. So verwies die AfD-Fraktion darauf, dass Teilzeitarbeit damit weiter privilegiert werde und die Sozialversicherungen übermäßig belastet würden - Kosten, die wiederum den Beschäftigten aufgebürdet würden. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte die Pläne wegen der Belastungen für Arbeitgeber und Sozialkassen ebenfalls völlig ab. Dies sei unverantwortliche Politik und erhöhe die Hemmschwelle, in Vollzeit zu arbeiten. Die Linke nannte es auch keine gute Idee, die Midijobs auszuweiten. Zwar seien diese auf den ersten Blick attraktiv für Beschäftigte, aber bei längerer Dauer hebe sich der Effekt wieder auf.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten die Midijob-Pläne dagegen als Entlastung für die Beschäftigten. Es stimme zwar, dass sie zu Belastungen führen, aber für die betroffenen Beschäftigten sei es eine schnelle Entlastung und die sei nötig, so die SPD-Fraktion. Die FDP-Fraktion mahnte, dass Teilzeitarbeit in vielen Fällen sinnvoll sei, aber man in Zeiten des Fachkräftemangels schon versuchen müsse, Vollzeitjobs zu fördern. Die Grünen nannten die doppelte Auszahlung der Energiepreispauschale für bestimmte Personen zwar ärgerlich, aber aufgrund des Zeitdrucks, dass man schnelle Entlastungen für die Masse brauchte, habe es keine andere Lösung gegeben.

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