Berlin (sth). Die von der Bundesregierung geplante erneute Anhebung der Verdienstgrenze für Midijobber auf bis zu 2000 Euro monatlich stößt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf scharfe Kritik. Den gesetzlichen Rentenkassen entgingen bei einer Umsetzung der Regierungspläne „Einnahmen in Höhe von rund 0,4 Milliarden Euro jährlich“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der DRV für eine Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses, die am Montagnachmittag in Berlin stattfand. Erst zu Monatsbeginn war der sogenannte Übergangsbereich für sozialversicherungspflichtige Geringverdiener auf die Gehaltsspanne von 520 Euro (neue Minijob-Verdienstgrenze) bis 1600 Euro Monatsverdienst ausgeweitet worden.
Im Übergangsbereich zahlen die Beschäftigten reduzierte Sozialbeiträge, erwerben damit aber den vollen Rentenanspruch, der ihrem Gehalt entspricht. Die Kosten dafür müssen die Beitragszahler mit höherem Verdienst tragen. Je größer der Übergangsbereich werde, desto höher falle „die Belastung durch nicht beitragsgedeckte Leistungen aus“, kritisieren die Rentenversicherer. Dadurch werde der im deutschen Rentensystem bestehende enge Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und Leistungen „zu Lasten der Versichertengemeinschaft weiter geschwächt“. Zugleich würden die „nicht beitragsgedeckten Leistungen im Interesse einer Entlastung geringer Einkommen weiter ausgeweitet“, so die Rentenkassen.
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„Vor allem Teilzeitbeschäftigungen werden entlastet“
Unterstützt und entlastet würden durch das Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung vor allem Teilzeitjobs, die häufig als ergänzendes Haushaltseinkommen oder neben einer Selbstständigen-Tätigkeit „zur Erzielung eines Hinzuverdiensts ausgeübt werden“, betont die Rentenversicherung. Die Wahrscheinlichkeit, dass von einem weiter ausgedehnten Übergangsbereich statt Geringverdienern vor allem Haushalte mit ausreichend hohen Einkünften profitieren würden, sei „dementsprechend hoch“. Um die angestrebte Entlastung von Haushalten mit Niedrigeinkommen zu erzielen, sei das Steuersystem besser geeignet, „da dort die notwendigen Informationen zum insgesamt relevanten Einkommen vorliegen“, heißt es in der DRV-Stellungnahme.
Für Teilzeit-Beschäftigte könne es mit der geplanten Neuregelung attraktiver sein, ihre Arbeitszeit noch mehr auszuweiten und die finanziellen Vorteile der reduzierten Sozialbeiträge noch stärker zu nutzen, „jedoch von einer (nicht privilegierten) Vollzeitbeschäftigung Abstand zu nehmen“, moniert die Rentenversicherung. „Nach der Neuregelung würden ausschließlich mehr Teilzeitbeschäftigte von den Vorteilen der Midi-Jobs profitieren, nicht dagegen Vollzeitbeschäftigte, selbst wenn sie nur zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt sind.“ Die Rentenkassen plädieren deshalb dafür, vor einer weiteren Anhebung der Midijob-Verdienstgrenze zunächst die Auswirkungen der erst zum 1. Oktober in Kraft getretenen Gesetzesregelung zu beobachten.
