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Midijobber: Zwei Entlastungen innerhalb von drei Monaten

Ab Oktober zahlen Beschäftigte mit einem Verdienst von bis zu 1600 Euro reduzierte Sozialbeiträge, ab Januar 2023 bis zu 2000 Euro.

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Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

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Frankfurt (sth). Die knapp drei Millionen Midijobber werden innerhalb von nur drei Monaten zweimal finanziell entlastet. Grund ist zum einen die bereits gesetzlich beschlossene Erhöhung des zulässigen Verdiensts im sogenannten Übergangsbereich von bisher 1300 auf 1600 Euro ab Oktober dieses Jahres. Von Januar 2023 an sollen sozialversicherungspflichtige Geringverdiener dann nochmals bis zu 400 Euro monatlich mehr verdienen dürfen, ohne dass sie die für Beschäftigte sonst übliche Hälfte der Sozialbeiträge zahlen müssen. Das hat am Wochenende der Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung beschlossen.

Wie sich die künftige 2000-Euro-Verdienstgrenze für Midijobber genau auf ihre Sozialbeiträge auswirkt, lässt sich erst errechnen, wenn das zuständige Bundesarbeitsministerium den Beschluss der Regierungsparteien in einen Referentenentwurf gegossen hat. Bereits jetzt bekannt sind dagegen die entsprechenden Werte ab Oktober. Sie gehen aus einer Übersicht des Berliner Rentenexperten Johannes Steffen hervor. Demnach müssen Beschäftigte mit knapp über 520 Euro Monatsverdienst künftig nahezu keine Sozialbeiträge mehr bezahlen. Bisher wurden in diesem Gehaltsbereich monatliche Beiträge von knapp 63 Euro fällig. Derzeit dürfen Midijobber zwischen 450 und 1300 Euro monatlich verdienen, ab Oktober ändert sich der sogenannte Übergangsbereich durch die ebenfalls steigende Minijob-Verdienstgrenze auf Löhne zwischen 520 und 1600 Euro. 

Mit steigendem Einkommen steigt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung nach Steffens Berechnungen künftig schrittweise bis auf 319,60 Euro bei einem Monatsverdienst von 1600 Euro an. Dieser Beitrag ist bei gleicher Gehaltshöhe auch derzeit fällig. Bei einem geringeren Verdienst müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Midijob ab Oktober jedoch weniger Sozialbeiträge als bisher zahlen – bei 1400 Euro Gehalt zum Beispiel etwa 260 statt bisher knapp 280 Euro. Auf der anderen Seite steigt durch die gesetzliche Neuregelung der Beitrag, den Arbeitgeber an die Sozialkassen abführen müssen: Für Beschäftigte mit 1200 Euro Verdienst etwa müssen sie künftig etwa 255 statt knapp 240 Euro monatlich abführen. 

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Voller Rentenanspruch trotz reduziertem Arbeitnehmerbeitrag

Midijobber sind – im Gegensatz zu Minijobbern – generell sozialversicherungspflichtig, sie zahlen jedoch unter anderem einen geringeren Rentenversicherungsbeitrag als Arbeitgeber. Seit Juli 2019 erwerben sie damit aber den vollen Rentenanspruch, der ihrem Gehalt entspricht. Die Bundesregierung begründet die ab Oktober geltende Neuregelung damit, dass sie eine „weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt” bewirke. Zudem würden Beschäftigte im unteren Übergangsbereich „noch stärker entlastet”, um den „Belastungssprung” von einem Minijob beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu glätten und damit die Anreize für 450-Euro-Jobber zu erhöhen, ihre Arbeitszeit über einen Minijob hinaus auszuweiten.

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