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Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner

Ruheständler sollen zum 1. Dezember 300 Euro von der Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Midijob-Verdienstgrenze steigt auf 2.000 Euro.

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Männerhand übergibt Fächer von Euro-Geldscheinen an Frauenhand. Bild: IMAGO / YAY Images / Micha Klootwijk

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Berlin (dpa/sth). Die Ampel-Koalition erwartet teils starke Erhöhungen der Preise für Gas und Strom in den nächsten Monaten. Mit ihrem dritten Entlastungspaket will sie neben anderen auch Rentnerinnen und Rentner entlasten. Sie sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Bei der ersten Pauschale für Berufstätige waren Rentenbeziehende leer ausgegangen. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.

Zudem sollen Beschäftigte bereits ab Anfang 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können; nach bisheriger Rechtslage wäre dies erst ab 2025 möglich gewesen. Ob sich auch der Zeitpunkt, ab dem Renten vollständig besteuert werden – bisher ist das Jahr 2040 vorgesehen – verändert, wird sich voraussichtlich in dem für den Herbst angekündigten zweiten Rentenpaket der Bundesregierung zeigen.

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Beschäftigungen mit einem niedrigen Verdienst, aber oberhalb der Minijob-Schwelle von künftig 520 Euro, sollen ab dem 1. Januar bis zu einem noch höheren Betrag als bereits gesetzlich beschlossen durch geringere Sozialbeiträge entlastet werden. Dieser Betrag steigt ab dem 1. Oktober von 1.300 auf 1.600 Euro Monatsverdienst. Ab Anfang kommenden Jahres müssen sogenannte Midijobber erst ab einem Verdienst von 2.000 Euro die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen. „Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen“, so das Bundesfinanzministerium.

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