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Erwerbsgeminderte dürfen jetzt mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen

Voll erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner können ab 2024 jährliche Nebeneinkünfte von bis zu rund 18.500 Euro haben, Teilerwerbsgeminderte bis zu etwa 37.100 Euro.

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Mann liest einen Brief im Stehen. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn) - Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente, möchten aber trotzdem einem Nebenjob nachgehen? Kein Problem - solange Sie sich an gewisse Vorgaben halten. Die gute Nachricht: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Menschen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung beziehen, mehr hinzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Betroffene pro Jahr bis zu 37.117,50 Euro nebenher verdienen, solange sie dafür weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro - Betroffene dürfen dann aber nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Diese sogenannten Mindesthinzuverdienstgrenzen gelten grundsätzlich für alle erwerbsgeminderten Menschen.

Die individuelle Grenze kann allerdings auch höher ausfallen - sie wird für jeden Fall einzeln berechnet und richtet sich nach dem höchsten Verdienst der vergangenen 15 Kalenderjahre sowie den dadurch erworbenen Rentenpunkten, teilt die DRV mit. Wenden Sie sich für die individuelle Berechnung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Tipp: Falls Sie in letzter Zeit Post von der DRV bekommen haben, finden Sie Ihren Träger im Briefkopf.

Wer sich nicht an die jeweils geltende Hinzuverdienstgrenze hält, muss damit rechnen, dass die Rente gekürzt wird. Wer sich nicht an die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit hält, kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente laut DRV sogar ganz verwirken.

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