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Erwerbsminderungsrente: Reform kann rund 100 Euro bringen

Künftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente profitieren ab 2019 vom Rentenpaket, weil die Zurechnungszeit verlängert wird.

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Stuttgart (mjj) Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Menschen, die dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, eine Erwerbsminderungsrente. Künftige Bezieher einer solchen Rente können durch die im Rentenpaket geplante Erhöhung der Zurechnungszeit rund 100 Euro mehr erhalten.

Das geht aus Modellrechnungen hervor, die Dr. Reinhold Thiede im Rahmen des sozialpolitischen Arbeitskreises der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg präsentierte. Thiede ist Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Höhere Zurechnungszeit ist "soziapolitisch sinnvoll"

Basis seiner Berechnungen ist die geplante Erhöhung der so genannten Zurechnungszeit ab 2019: Um Arbeitnehmern bei dauerhafter Erkrankung eine ausreichende Erwerbsminderungsrente zu sichern, wird – vereinfacht ausgedrückt – der Versicherte durch die Zurechnungszeit so gestellt, als ober länger gearbeitet hätte.

Seit dem ersten Januar 2018 beginnt die Zurechnungszeit mit Eintritt der Erwerbsminderung und endet mit dem 62. Lebensjahr und drei Monaten. Nun koppelt das Rentenpaket die Zurechnungszeit an die Regelaltersgrenze, die 2019 65 Jahre und acht Monate beträgt. Da das Renteneintrittsalter weiter steigt, wird auch die Zurechnungszeit schrittweise auf 67 Jahre erhöht.

Der erste Schritt erhöhe Erwerbsminderungsrenten der Neurentner im Schnitt um etwa 70 Euro. Habe der Versicherte zuvor durchgängig den Durchschnittsverdienst verdient, bringe die höhere Zurechnungszeit sogar über 100 Euro, so Thiede. Die Erhöhung der Zurechnungszeit bezeichnet der Rentenexperte als "sozialpolitisch sinnvoll", da die Grundsicherungsquote unter Beziehern einer Erwerbsminderungsrente mit 14 bis 15 Prozent fünf mal so hoch sei, wie unter Beziehern eine regulären Altersrente.


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