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EU bereitet neuen Bericht zur Angemessenheit von Renten vor

Alle drei Jahre erscheinender Report untersucht aktuelle und künftige Renten auf Ein­kom­mens­si­che­rung, Armutsschutz und Ren­ten­dauer.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel (dsv/sth). Voraussichtlich im Sommer dieses Jahres wird die Europäische Kommission ihren fünften Bericht zur Angemessenheit von Renten veröffentlichen. Der gemeinsame Bericht der Kommission und des EU-Sozi­al­schutz­aus­schusses (SPC) erscheint seit 2012 alle drei Jahre. Inhalt des Berichts ist eine Ana­lyse von Aspekten der Ange­mes­sen­heit der Ren­ten­sys­teme innerhalb der Europäischen Union (EU). 

Der letzte Bericht (nur in englischer Sprache) wurde vom Rat Beschäf­ti­gung, Sozi­al­po­li­tik, Gesund­heit und Ver­brau­cher­schutz im Juni 2021 gemein­sam mit dem zwei­ten gemein­sa­men Bericht des SPC und der Euro­päi­schen Kom­mis­sion zur Langzeitpflege ange­nom­men. Für eine Arbeits­gruppe, die den Bericht vorbereitet (WGPA), benen­nen die EU-Län­der jeweils ein Mit­glied sowie eine Stell­ver­tre­te­rin oder einen Stell­ver­tre­ter. Zusätz­lich wird die Exper­tise der OECD im Bereich Alters­si­che­rung ein­be­zo­gen.

Im Bericht wer­den die der­zei­tige und die pro­gnos­ti­zierte Ange­mes­sen­heit der Ren­ten in Bezug auf Einkom­mens­si­che­rung, Armuts­schutz und Ren­ten­dauer sowie die Aus­wir­kun­gen der jüngs­ten Refor­men unter­sucht. Neben der Über­wa­chung aktu­el­ler und zukunfts­ori­en­tier­ter Ange­mes­sen­heits­in­di­ka­to­ren bie­tet jede Aus­gabe eine ein­ge­hende Ana­lyse aus­ge­wähl­ter poli­ti­scher Fra­gen oder Aspekte der Ren­ten­sys­teme.

Aus­wir­kun­gen von Infla­tion und Ener­gie­preis­en auf die Lebens­si­tua­tion Älte­rer

Neben den Fol­gen der COVID-19-Pan­de­mie sind die Aus­wir­kun­gen der Infla­tion und des Energiepreisanstiegs auf die Lebens­si­tua­tion der Älte­ren poten­zi­elle The­men. So gehör­ten laut Euro­s­tat schon vor der Ener­gie­krise allein­le­ben­de über 64-Jäh­ri­ge zu den Men­schen in der EU, die die meis­ten Pro­bleme hat­ten, ihre Ener­gie­rech­nun­gen zu bezah­len. Deutsch­land bil­dete hier eine Aus­nahme. Auch mög­li­che Vor­schläge der Expertengruppe zur Zukunft des Sozialschutzes und des Wohlfahrtsstaates in der EU wer­den im Bericht auf­ge­grif­fen. 

Par­al­lel wird vom wirt­schafts­po­li­ti­schen Aus­schuss der EU der Bericht über die Aus­wir­kun­gen der gesellschaftlichen Alte­rung auf die fis­ka­li­sche Trag­fä­hig­keit der öffent­li­chen Aus­ga­ben erstellt. Neben den öffent­li­chen Ren­ten­aus­ga­ben wer­den darin auch die The­men Gesund­heit und Pflege ein­be­zo­gen. Beide Berichte sol­len 2024 ver­öf­fent­licht wer­den.

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