Frankfurt am Main/Berlin (sth). Es muss sich viel aufgestaut haben in Franz Ruland. Anders ist es kaum zu erklären, dass der langjährige Chef der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jetzt in einem bemerkenswerten Rundumschlag mit der Rentenpolitik der vergangenen 25 Jahre abgerechnet hat. In einem in der Fachzeitschrift "Deutsche Rentenversicherung" veröffentlichten Beitrag nimmt der Rentenversicherungs-Experte die Leistungen der Bundessozialminister seit Walter Riester (SPD) nicht nur “kritisch unter die Lupe”, wie er schreibt - er rasiert sie.
Ob die “Riester-Reform” von 2001, die als “Rente mit 63" bekannt gewordene Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die “Mütterrente” für Erziehungszeiten vor 1992 geborener Kinder oder die “Grundrente” für langjährige Niedriglohnbezieher: Die damit verbundenen gravierenden Einschnitte, vor allem aber die trotz der Belastung durch den demografischen Wandel vollzogenen Leistungsverbesserungen dürften sich nach Ansicht Rulands schon bald rächen. “Die Reserven werden (nach 2027, d. Red.) aufgebraucht sein, die Beitragssätze werden steigen und die Politik wird keine neuen Wohltaten mehr verteilen können", zürnt Ruland.
Besonders die 2014 unter der Sozialdemokratin Andrea Nahles eingeführte Rente mit 63 - wegen der Ruland noch im gleichen Jahr aus der SPD austrat - ärgert den Rentenversicherungs-Chef der Jahre 1992 bis 2005 noch immer mächtig. “Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren schloss keine Gerechtigkeitslücke, wie behauptet wurde, sondern schaffte nur neue Ungerechtigkeiten”, erregt sich Ruland. Sie “begünstigt Männer”, “privilegiert Versicherte mit höheren Renten”, “suggerierte ein Versprechen, dass alle mit 63 in Rente gehen können” und habe zudem "ein völlig falsches Signal gesetzt". Das Fazit des renommierten Juristen: “Eine verantwortungsvolle nachhaltige Rentenpolitik hätte wegen der auf die Rentenversicherung zukommenden demografischen Probleme darauf setzen müssen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, statt sie zu verkürzen.”
"Für die Mütterrente bestand keine Notwendigkeit"
Die ebenfalls ab der Jahresmitte 2014 - in zwei Stufen - eingeführte Mütterrente war nach Ansicht Rulands zwar “nachvollziehbar”. Eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit zu handeln habe in dieser Frage aber nicht bestanden, schreibt Ruland mit Blick auf die hohen Kosten der Beinahe-Gleichbehandlung von Müttern, deren Kinder vor 1992 oder nach 1991 geboren wurden. So belaufen sich die Mehrkosten des ersten Schritts der Mütterrente seinen Angaben zufolge bis 2025 auf rund 89 Milliarden Euro, die der zweiten Stufe auf mehr als 29 Milliarden Euro - “zusammen sind es gut 118 Milliarden Euro”, so Ruland. Was den Rentenexperten besonders ärgert: Während für armutsgefährdete Kinder kein Geld da sei, ”werden jährlich über 12 Milliarden Euro den Großmüttern gegeben, die das Geld zumeist nicht brauchen". Zudem müssten sich Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit hohen Einkünften ab der Beitragsbemessungsgrenze nicht an den Kosten der Mütterrente beteiligen, kritisiert Ruland. “Das führt zu einer weiteren Umverteilung von unten nach oben.”
Auch an der seit 2021 an langjährige Geringverdiener gezahlten Grundrente - offiziell: Grundrentenzuschlag - nimmt Verfassungsrechtler Ruland juristischen Anstoß. Diese vor allem von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) durchgesetzte Leistung sei “keine ,Rente', sondern … eine ,Sozialhilfe de luxe”, schimpft Ruland. Als Beleg für die damit verbundene Ungleichbehandlung von Beschäftigten verweist er auf eine Beispielrechnung: Versicherte, die 32 Jahre lang Vollzeit gearbeitet haben, könnten eine niedrigere Rente bekommen “als Versicherte, die 35 Jahre nur halbtags gearbeitet und viel weniger Beiträge eingezahlt haben”. Womit aus Rulands Sicht der Hauptkritikpunkt am Rentenzuschlag für Geringverdiener benannt ist: ”Die Grundrente begünstigt vor allem Personen, die teilzeitbeschäftigt waren." Diese Beschäftigten könnten eine gleich hohe oder sogar höhere Gesamtrente erhalten als Menschen, die nur etwas kürzer vollzeitbeschäftigt waren, so der ehemalige Rentenversicherungschef. Das sei aber "mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar”, ist sich Ruland sicher.
