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Experten beraten Grundrente im Bundestag

Am kommenden Montag sind vier Verbände und mindestens sechs Einzelsachverständige zur Diskussion mit Sozialpolitikern geladen.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Erst fing es ganz langsam an – doch auf einmal bekommt das Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente eine bemerkenswerte Dynamik. Erst vor wenigen Tagen lieferten sich die Rentenpolitiker der Parteien im Parlament den ersten Schlagabtausch zu diesem sozialpolitischen Großprojekt der Bundesregierung. Doch schon am kommenden Montag steht der nächste wichtige Termin an: die obligate Anhörung von Sachverständigen im Bundestags-Sozialausschuss. Ab 12:30 Uhr stellen sich die Vertreter vier geladener Verbände und mindestens sechs Einzelexperten voraussichtlich zwei Stunden lang den Fragen der Parlamentarier.

Zu den nach Berlin einbestellten Sachverständigen gehören auf Verbändeseite der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Sozialverband Deutschland (SoVD). Dazu kommen der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf, der Bochumer Sozialökonom Martin Werding, die Duisburger Sozialforscherin Ute Klammer, der Freiburger Sozialexperte Georg Cremer, der Berliner Sozialforscher Johannes Geyer (DIW) und der Bremer Politikwissenschaftler Frank Nullmeier. 

Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erforderlich

Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine ab 2021 geplante Grundrente für langjährig Rentenversicherte mit geringen Rentenansprüchen. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann – vor allem Zeiten einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit – soll eine um einen Zuschlag erhöhte Rente bekommen. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Rentenansprüche ("Entgeltpunkte" auf dem Rentenkonto). Dadurch werde sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt, heißt es zur Begründung des Projekts. Dieselbe Anerkennung sollten Zeiten der Kindererziehung und Pflege erfahren. Die Regierung zeigt sich überzeugt, dass insgesamt rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren werden, davon rund 70 Prozent Frauen.

Gleiche Behandlung für gleich hohe Renten

Die Grundrentenberechtigung soll mithilfe einer Einkommensprüfung festgestellt werden. Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, soll die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gekürzt werden. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden zudem einen Betrag von 1.600 Euro monatlich, soll zusätzlich das über dieser Grenze liegende Einkommen zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

Für Eheleute oder Lebenspartner wird Einkommen ab dem Überschreiten eines Betrages von monatlich 2.300 Euro zu 100 Prozent angerechnet. Einkünfte von Ehegatten oder Lebenspartnern sollen unabhängig davon berücksichtigt werden, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden. Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Das zu versteuernde Einkommen soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden übermittelt werden.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Informationen des Deutschen Bundestags zur Sitzung des Bundestags-Sozialausschusses am 25.05.2020 

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