Berlin (hib/sth). Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante erste Rentenpaket steht im Mittelpunkt einer Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschuss am kommenden Montag, 30. Mai, zwischen 13 und 14:30 Uhr. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt worden ist, wieder aktiviert, wobei gleichzeitig die Haltelinie für das Rentenniveau eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren. Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftigen Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen, als sie es eigentlich müssten. Diesen zeitweilig ausgesetzten Dämpfungseffekt will die Bundesregierung nun wieder einführen.
Renten sollen zur Jahresmitte deutlich steigen
Dennoch steigen die Renten deutlich: In Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Darüber hinaus sind Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors geplant, um Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten zu dämpfen. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt.
Außerdem sollen diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. So sollen künftig Rentenbeziehende, die zwischen 2001 und Mitte 2014 eine EM-Rente bewilligt bekamen, einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten, EM-Rentnerinnen und -Rentner mit erstmaligem Rentenbezug zwischen Juli 2014 und Ende 2018 von 4,5 Prozent. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen nach Schätzung der Bundesregierung rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.
