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Experten-Mehrheit gegen spätere Beitragsfälligkeit

Gewerkschaften und Rentenversicherungsträger warnen vor Rückkehr zur früheren Regelung, Baugewerbe unterstützt Anliegen von FDP und AfD.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (hib/sth). Eine Experten-Mehrheit hat sich am Montag bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses gegen eine Änderung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ausgesprochen. Zwei Anträge von FDP und AfD hatten – wie von ihre-vorsorge.de berichtet – gefordert, wieder zur früheren Fälligkeit der Beiträge in der Mitte des Folgemonats zurückzukehren. Seit 2006 müssen Unternehmen die Sozialbeiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten bereits am Ende des Monats, für die sie gelten, an die Sozialkassen zahlen. AfD und FDP begründeten ihre Initiativen mit den dadurch entstehenden Liquiditätsproblemen und dem bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete Ingo Schäfer nach Angaben der Bundestags-Website die aktuelle Regelung als „richtig und sinnvoll“, denn die Sozialversicherungsbeiträge seien Teil des Entgelts und gehörten damit den Beschäftigten. Er verwies auf rund 30 Milliarden Euro einmalige Mindereinnahmen für die Träger der Sozialversicherungen, die eine erneute Umstellung bedeuten würde. Holger Viebrok von der Deutschen Rentenversicherung Bund warnte ebenfalls vor einem solchen Schritt. Dies würde zu steigenden Beiträgen bereits im kommenden Jahr führen, sagte er. 

Peggy Horn von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) verwies darauf, dass sich die Probleme mit dem vorgezogenen Fälligkeitsdatum in den vergangenen Jahren durch verschiedene Korrekturen bereits „deutlich minimiert“ hätten. Thea Dückert betonte für den Nationalen Normenkontrollrat, die Frage des Fälligkeitsdatums spiegele nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten für die Unternehmen wider.

Wirtschaftsverbände unterstützen Pläne der Opposition

Unterstützung für die Pläne der Oppositionsparteien kam dem Bundestags-Bericht zufolge dagegen vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. „Da im Bauhandwerk die monatlichen Arbeitsstunden stark schwanken können und nach Stundenlohn bezahlt wird, ist eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat möglich“, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Dessen Vertreter Heribert Jöris, betonte: Werde eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung mit der vollständigen Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung verknüpft, könne vermieden werden, dass es dadurch zu einer Abschmelzung der Nachhaltigkeitsrücklage und zu einem Beitragssatzanstieg komme.

Die Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller zeigte ebenfalls Sympathie für die Anträge und schreibt in ihrer Stellungnahme: „Eine Rückkehr zur Nachfälligkeit zum Beispiel zum 10. des Folgemonats führt nur zu einer Entbürokratisierung, wenn es keinerlei aufwändige und komplizierte Sonderregelungen zur Folge hat. Alternativ wäre eine Schätzung, die vollständig auf dem Vormonatssoll beruht, eine Verbesserung, weil sie zu einer echten Entbürokratisierung führt.“


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