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Expertendebatte über Plattform-Ökonomie und die Rente

Am heutigen Mittag diskutieren Fachleute der Bundestagsparteien mit Sachverständigen über Rolle und Arbeitsmethoden von Lieferando, AirBnB & Co.

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Roboterhand hält ein Tablett mit einer Service-Klingel.

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Berlin/Bad Homburg (sth). Sie sind aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken: Firmen wie Amazon, Lieferando oder AirBnB sorgen dafür, dass wir neue Medien oder das Mittagessen auf Anruf nach Hause geliefert bekommen oder bei einer Städtereise eine preiswerte Alternative zum Hotel finden. An die soziale Sicherheit der Menschen, die dieses inzwischen weltweit erfolgreiche Geschäftsmodell erst möglich machen, denken viele Menschen dabei eher nicht. "Das würden die nicht machen, wenn es ihnen kein Geld einbringen würde", lautet eine oft zu hörende Einschätzung. Viele Großstädte weltweit, in denen Bewohner in den vergangenen Jahren ihre Wohnung an Urlauber untervermietet haben, sehen inzwischen aber auch die Folgen: Viele Menschen ziehen an den Stadtrand oder ins Umland, die Geschäftsleute in den Innenstädten verlieren ihre jahrzehntelange Kundschaft.    

Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Sozialversicherungsträger hierzulande beobachten den Boom der sogenannten Gig- oder Plattformökonomie deshalb schon seit Jahren kritisch. Bei der Beurteilung der "sozialen Frage" in dieser Branche kommen sie aber zu sehr unterschiedlichen Auffasssungen. So sehen Wirtschaftsverbände in dem neuen Wirtschaftsmodell teilweise einen Hebel für einen Aufschwung der seit Jahren stagnierenden selbstständigen Tätigkeit, Gewerkschaften und ihnen nahestehende Parteien warnen dagegen vor einer Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme.  

Selbstständige oder Arbeitnehmer?

Zwei aktuelle parlamentarische Anträge der Linken-Fraktion zu diesem Themenkomplex haben dazu geführt, dass der Bundestags-Sozialausschuss für den heutigen Montag wichtige Stimmen aus Verbänden der Betroffenen, von den Sozialpartnern und den zuständigen Sozialversicherungsträgern ins Parlament eingeladen hat. Vier Verbände und fünf Einzelsachverständige werden ab 13:30 Uhr 90 Minuten lang die positiven und negativen Folgen der Gig-Ökonomie unter die Lupe nehmen. In einem ihrer Anträge fordern die Linken-Parlamentarier, Plattformbetreiber müsse "die Möglichkeit genommen werden, sich ihren Pflichten als Arbeitgeber zu entziehen". Plattformvermittelte Beschäftigung dürfe nicht länger ein Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping sein und damit zu einer weiteren Prekarisierung der Arbeitswelt führen, so die Abgeordneten.

In ihrem zweiten Antrag kritisiert die Fraktion, Crowd-Workern fehlten zentrale Schutzrechte. Für besonders problematisch halten die Linken-Parlamentarier, dass für betroffene Selbstständigen kein Mindestlohn und kein Arbeits- oder Kündigungsschutz gelte. Von der Bundesregierung fordern sie deshalb neben einer Mindestentlohnung auch die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Crowd-Workern, etwa durch eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes. Darüber hinaus solle zeitnah eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden, die bei Streitigkeiten zwischen Crowd-Workern und Plattformen vermitteln könne, fordert die Linke.

Rentenversicherung: In der Gig-Ökonomie gibt es nicht nur Arbeitnehmer

Auch die Rentenversicherung beobachtet die wachsende Bedeutung der Gig-Ökonomie und deren Folgen seit Jahren. Im Sommer dieses Jahres veranstaltete sie gemeinsam mit der renommierten Gesellschaft für Sozialen Fortschritt eine hochrangig besetzte Video-Expertendebatte mit Betroffenen, Wissenschaftlern und Experten der Sozialpartnern. Ergebnisse dieser Diskussion dürften auch in die Stellungnahme der Rentenversicherung für die heutige Ausschuss-Debatte eingeflossen sein. So sei die Forderung der Linken, Erwerbstätige der Gig-Ökonomie grundsätzlich als Arbeitnehmer einzustufen, "nicht sachgerecht", heißt es im Positionspapier der gesetzlichen Rentensicherer. Zudem seien aufgrund der "großen Heterogenität der Geschäftsmodelle" in diesem Bereich pauschale Regulierungsansätze "nicht angeraten". 

Eine von den Linken angemahnte "Umkehr der Beweislast im Statusfeststellungsverfahren" (ob eine Beschäftigung oder selbstständige Tätikeit vorliegt, d. Red.) sei ebenfalls "weder hilfreich noch sinnvoll", so die Rentenversicherung. Vor der eigentlichen Statusfeststellung müsse dann geprüft werden, ob das "konkrete Auftragsverhältnis zu dem Bereich der Gig-Ökonomie gehört und deshalb diese Ausnahmeregelung anwendbar ist". Grundsätzlich seien für die Plattformökonomie zudem keine eigenen rentenversicherungsrechtlichen Regelungen notwendig, heißt es weiter. Das Fazit der Rentenexperten: Die Diskussion um die soziale Sicherung in der über Plattform-Ökonomie mache "deutlich, wie wichtig die Einbeziehung der Selbständigen in die obligatorische soziale Sicherung" sei. Der Status von Plattform-Arbeitern "wäre dann für die Frage, ob sie sozial abgesichert sind, nicht mehr maßgeblich".


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