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Fast 190.000 Kreative in der Künstlersozialkasse

Bundesregierung: Das Durchschnittsjahreseinkommen von Künstlern betrug 2019 je nach Bundesland zwischen 13.000 und 21.000 Euro.

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Gruppe macht Musik – Bildnachweis: wdv © Rossi, Oliver

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Bad Homburg (sth). Immer mehr Selbstständige aus den kreativen Berufen sind in der Künstlersozialkasse (KSK) abgesichert. Wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht, stieg die Zahl der in der KSK versicherten Künstler und Publizisten zwischen Anfang 2015 und Anfang dieses Jahres um mehr als 8.000 auf knapp 190.000. Am 30. Juni dieses Jahres seien sogar 192.639 selbständige Künstler und Publizisten in der KSK angemeldet gewesen, heißt es in dem Schreiben. Die Zahl bereinige sich jedoch "typischerweise zum Jahresende" und sei daher "nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar".

Dass die große Mehrheit der Kunstschaffenden deutlich weniger verdient als viele andere selbstständige Berufsgruppen, ist seit Jahren bekannt. Wie wenig, wird durch das Regierungsschreiben ebenfalls deutlich. Demnach bewegte sich das durchschnittliche Jahreseinkommen der KSK-Versicherten im vergangenen Jahr – je nach Bundesland – zwischen etwa 13.500 (Thüringen) und rund 21.000 Euro (Hamburg). Dagegen kamen zum Beispiel selbstständige Ärzte nach Daten des Statistischen Bundesamts im Jahr 2015 – jüngere Daten liegen wegen der zeitlich verzögerten Meldungen der Finanzämter noch nicht vor – auf ein Durchschnittseinkommen von rund 130.000 Euro.  

Ähnliche Geschlechteranteile in der Künstlersozialkasse

Trotz einer auch im künstlerischen Bereich ungleichen Bezahlung der Geschlechter finden sich Künstlerinnen und Künstler in der KSK zu annähernd gleichen Teilen wieder. Knapp 98.000 Männern standen Anfang 2019 nach Angaben der KSK etwa 90.400 Frauen gegenüber. Voraussetzung für die Aufnahme in die Sozialversicherung der Kunstschaffenden ist neben der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit, dass die Betroffenen ein Mindestjahresgehalt von 3.900 Euro erzielen. Vom derzeitigen sozialversicherungspflichtigen Durchschnittsjahreseinkommen von etwa 40.500 Euro sind die meisten Künstler und Publizisten aber weit entfernt.

Einen wichtigen Vorteil gegenüber den nicht KSK-versicherten Selbstständigen genießen die gesetzlich abgesicherten Kunstschaffenden aber schon seit 1983: Sie zahlen – wie Arbeitnehmer – nur die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags. Ein Künstler mit einem voraussichtlichen Jahreseinkommen von 10.000 Euro zahlt also wie ein Angestellter 930 Euro jährlich bzw. 77,50 Euro monatlich (= 9,3 Prozent des Einkommens) an die Rentenkasse. Die andere Hälfte teilen sich die Verwerter künstlerischer Leistungen – etwa Verlage, Orchester, Agenturen oder Museen – mit 30 Prozent der an die Künstler gezahlten Honorare sowie der Bund mit einem Steuerzuschuss (20 Prozent). Dieser machte laut KSK zuletzt etwa 210 Millionen Euro pro Jahr aus. 

Mehr zum Thema:

https://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (pdf)

www.kuenstlersozialkasse.de

Link zu weiteren Informationen über die Künstlersozialkasse 

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