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Fast doppelt so viele EU-Ausländer rentenversichert wie 2011

Ende 2021 erwarben rund 2,8 Millionen Frauen und Männer aus den 26 anderen Unions-Ländern Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Berlin/Frankfurt (sth). Immer mehr Beschäftigte und Selbstständige aus den anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erwerben Rentenansprüche in Deutschland. Nach neuen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die ihre-vorsorge.de vorliegen, waren Ende des Jahres 2021 mehr als 2,8 Millionen EU-Ausländerinnen und -Ausländer wegen Arbeit in deutschen Unternehmen, wegen Kindererziehung oder als Pflegekräfte „aktiv“ versichert. Das waren rund 50.000 mehr als ein Jahr zuvor und fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Ende 2011 hatten die 16 gesetzlichen Rentenversicherer 1,43 Millionen EU-Zuwanderer registriert, auf deren Rentenversicherungskonto während des Jahres Bewegungen stattfanden.

Die 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland machten laut den aktuellen DRV-Daten 40 Prozent aller nach Deutschland Zugewanderten aus, die 2021 bei der Rentenversicherung gemeldet waren. Die größten Gruppen stammten demnach aus Polen (etwa 581.000), Rumänien (498.000) und Italien (343.000). Weitere größere Nationalitätengruppen bildeten Menschen aus Bulgarien (232.000), Kroatien (217.000) Griechenland (195.000) und Ungarn (119.000). Nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kamen laut DRV-Statistik aus den kleineren EU-Staaten Malta (knapp 400), Zypern (900), Estland (4000) und Luxemburg (4300).

Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit förderte Zuzug aus der EU

„Ein zentraler Grund für die Entwicklung war die in den letzten Jahren erfolgte Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, heißt es zur Erläuterung im „Versichertenbericht 2022“ der DRV, der noch auf den Daten des Jahres 2020 beruht. So sei im Jahr 2011 für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn die EU-Freizügigkeit in Kraft getreten (nachdem diese Länder sieben Jahre zuvor EU-Mitglieder geworden waren, d. Red.). Seit 2014 gelte die Arbeitnehmerfreizügigkeit für bulgarische und rumänische Staatsangehörige, „im Juli 2015 wurde sie auch für Kroatien eingeführt“, so der DRV-Bericht.

EU-Bürger aus Staaten, für die die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, dürfen in einem anderen EU-Staat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen wie Angehörige dieses Staates. „Von den rund 435.000 ausländischen Personen, die im Jahr 2020 erstmals als aktiv Versicherte geführt wurden, besitzen 162.000 Personen eine Staatsbürgerschaft aus den dreizehn Staaten, die seit 2004 Mitglied der EU wurden“, so die DRV. „Davon kamen allein rund 94.000 Personen aus den drei neuesten Mitgliedsstaaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien.“

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