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Finanzlage der Rentenversicherung trotz Pandemie stabil

Bundesvorstandsvorsitzender Gunkel: Rentenkassen erzielten 2021 ein Plus von 1,2 Milliarden Euro. Weitere Entwicklung „mit Unsicherheiten behaftet“.

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Freiburg (drv/sth). „Insgesamt ist die Finanzlage der Rentenversicherung auch in der Pandemie stabil geblieben.“ Das erklärte Alexander Gunkel, Bundesvorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung (DRV), am Mittwoch vor der Bundesvertreterversammlung der DRV in Freiburg. Die Bundesvertreterversammlung ist das „Zentral-Parlament“ der 16 gesetzlichen Rentenversicherer und besteht aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern von Arbeitgeber- und Versichertenseite. Das Jahr 2021 habe die Rentenversicherung mit einem Plus von 1,2 Milliarden Euro abgeschlossen, sagte Gunkel. Die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit seien im vergangenen Jahr um rund vier Prozent gestiegen. Die Einnahmenentwicklung in diesem Jahr sei jedoch insbesondere wegen der Folgen des Krieges gegen die Ukraine „mit großen Unsicherheiten behaftet“.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres um 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten sei die „größte Rentenerhöhung seit annähernd vier Jahrzehnten“, so Gunkel. Sie treffe zurzeit allerdings auf eine „Situation, in der sich die Verbraucherpreise im Vorjahresvergleich noch stärker erhöht haben“. Blicke man auf die Entwicklung der Standardrenten – das sind die Renten von Durchschnittsverdienern mit 45 Beitragsjahren – in den letzten 20 Jahren, so seien sie „in dem Zeitraum allerdings stärker gestiegen als die Preise“, erklärte der Arbeitgebervertreter an der Spitze der Rentenversicherung.

Kritik an Streichung von Sonderzahlungen

Gunkel kritisierte die nachträgliche Abschaffung der für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehenen Sonderzahlungen für die Rentenversicherung durch das Rentenpaket I und das Haushaltsgesetz 2022. „Die Rentenversicherung wendet sich entschieden gegen diese kurzfristige und haushaltspolitisch motivierte Kürzung, denn mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies gilt umso mehr für Zusagen des Bundes“, mahnte Gunkel. Erste monatliche Raten davon seien der Rentenversicherung vor der Rücknahme durch das Haushaltsgesetz bereits gezahlt worden und müssten dem Bund nun sogar wieder erstattet werden. „Wir sehen die finanziellen Folgen der Streichung der Sonderzahlungen mit Sorge, weil dadurch der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage beschleunigt wird und die unterjährigen Liquiditätsrisiken der Rentenversicherung in den nächsten Jahren wachsen“, so Gunkel.

„Die Rentenversicherung unterstreicht deshalb noch einmal ihre Forderung nach einer Anhebung der Mindestrücklage“, betonte Gunkel, „möglichst kombiniert mit einem anderen Auszahlungsrhythmus der Bundesmittel, um unterjährige Schwankungen besser abfedern zu können.“ Diese Forderung finde eine breite Unterstützung, auch vom Sozialbeirat der Bundesregierung und von der früheren Regierungs-Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. Am Montag hatten sich Sachverständige bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses allerdings uneins gezeigt, ob die Mindestrücklage von derzeit 0,2 Monatsaufgaben auf künftig 0,3 oder 0,4 Monatsausgaben erhöht werden solle.

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