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Sachverständige wegen Renten-Mindestrücklage uneinig

Anhörung: Einige Experten fordern mindestens 0,4 Monatsausgaben in den Rentenkassen, andere halten 0,3 Monatsausgaben für ausreichend.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (sth). Die Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung muss auch bei weniger Reserven in den Rentenkassen zu jedem Zeitpunkt des Jahres gesichert sein. In dieser Einschätzung waren sich Expertinnen und Experten einig, die am Montagnachmittag vom Bundestags-Sozialausschuss zu einer Anhörung geladen waren. Unterschiedliche Ansichten gab es unter den Sachverständigen jedoch zu der Frage, ob dazu eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben notwendig ist, wie es die Linken-Fraktion in einem Gesetzentwurf fordert. Einige Fachleute halten auch 0,3 Monatsausgaben für ausreichend, wie es die Regierungs-Rentenkommission der vergangenen Legislaturperiode vorgeschlagen hatte.

Holger Viebrok von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) betonte während des Expertengesprächs, die Renten seien dank Bundesmitteln und der Bundesgarantie auch bei Liquiditätsproblemen der DRV gesichert. Eine regelhafte Inanspruchnahme solcher liquiditätssichernden Maßnahmen würde aber das Vertrauen in die langfristige Funktionsfähigkeit und die Stabilität der Rentenversicherung erheblich beschädigen, warnte er. Laut Viebrok wäre die aus seiner Sicht zu begrüßende Anhebung der Mindestrücklage auf 0,4 Monatsausgaben in einem einzelnen Jahr mit einer Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um etwa 0,3 Prozentpunkte verbunden.

Rücklage glättet bei Konjunkturschwankungen die Beitragssatz-Entwicklung

Die Nachhaltigkeitsrücklage glättet nach Angaben der Rentenversicherung „bei konjunkturellen Schwankungen die Entwicklung des Beitragssatzes und federt kurz- bis maximal mittelfristige Finanzierungsrisiken ab“. Schwankungen der unterjährigen Rentenversicherungs-Liquidität könnten durch Einnahmen oder durch Ausgaben hervorgerufen werden. So führten regelmäßige saisonbedingte Schwankungen am Arbeitsmarkt zeitweise zu einer geringeren Beschäftigung und damit zu geringeren Beitragseinnahmen der Rentenkassen, so die 16 gesetzlichen Rentenversicherer. Aufgrund dieser Schwankungen liege die Liquidität der Rentenversicherung in aller Regel Ende Oktober 0,2 bis 0,3 Monatsausgaben unter der in den Monaten November und Dezember, wenn viele Beschäftigte Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen erhalten.

Aufgrund der demografischen Entwicklungen sei „in den nächsten Jahren mit einer steigenden Zahl von Rentenbeziehenden bei einer rückläufigen Zahl von Beitragszahlern zu rechnen“, schreibt die Rentenversicherung in ihrer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung weiter. Deshalb werde sie ihre derzeitige Rücklage von etwa 1,6 Monatsausgaben bereits mittelfristig bis zur gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 0,2 Monatsausgaben abbauen müssen. Für die DRV sei es „von besonderer Bedeutung, dass die Renten aus eigenen Mitteln verlässlich ausgezahlt werden können“, betont die Rentenversicherung. Deshalb müsse ihre Liquidität „in jedem Monat ohne Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen des Bundes gewährleistet sein“.

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