Berlin (drv/sth). Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2023 sollten am besten noch bis Ende dieses Jahres eingezahlt werden. Grundsätzlich könnten sie zwar auch noch bis 2. April 2024 gezahlt werden, so die Deutsche Rentenversicherung. Allerdings erhöhe sich ab Anfang 2024 der zu zahlende Betrag um rund 4 Prozent. Werden die Beiträge noch 2023 eingezahlt, kann ein Betrag zwischen dem aktuellen monatlichen Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro eingezahlt werden. Ab 2024 steigt der Mindestbeitrag auf 100,07 Euro.
Durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Außerdem erhöhen diese Beiträge die spätere Rente. Die Überweisung muss die Versicherungsnummer, den Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, enthalten.
Freiwillige Beiträge vor allem für das Schließen von Lücken sinnvoll
Lohnenswert ist die Zahlung freiwilliger Beiträge nach Angaben der Rentenversicherung insbesondere für Menschen, die damit ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, zum Beispiel Selbständige, Hausfrauen und andere Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Grundsätzlich können alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.
