Berlin (drv). Wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, muss ab diesem Jahr einen neuen Mindestbeitrag beachten. Er beträgt monatlich nun 96,72 Euro. Der Mindestbeitrag lag von 2018 bis zum September 2022 konstant bei 83,70 Euro. Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze („Minijob-Verdienstgrenze“) von 450 Euro auf 520 Euro ab Oktober 2022 und auf 538 Euro ab Januar 2024 hat sich der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2024 erneut erhöht.
Darüber hinaus können freiwillige Beiträge in jeder beliebigen Höhe bis zum Höchstbeitrag von 1404,30 Euro gezahlt werden. Freiwillige Beiträge können für Versicherte beispielsweise wichtig sein, um die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Außerdem kann mit ihnen der Rentenanspruch erhöht werden.
