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Frührentner: Mehr Zuverdienst durch Solarstrom möglich

In diesem Jahr dürfen Rentner, die eine Photovoltaikanlage besitzen und bereits vorzeitig im Ruhestand sind, nebenbei deutlich mehr verdienen.

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Neubau Einfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach in Neubausiedlung. Bild: IMAGO / imagebroker / imago stock&people

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Oldenburg/Bremen (drv). Der Sommer kommt, die Sonne scheint: Dies freut die Besitzer von Photovoltaikanlagen. Vielen ist jedoch nicht bewusst: Bei Bezug einer Erwerbsminderungs- oder einer vorgezogenen Altersrente gelten auch Einkünfte aus Solarstrom- oder Windkraftanlagen als Hinzuverdienst. Das ist dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Der Rentner muss seinem Rentenversicherungsträger diese Einnahmen bekannt geben.

In diesem Jahr wird es dennoch in den meisten Fällen nicht zu einer Rentenkürzung kommen. Der Freibetrag wurde aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angehoben. Erst wenn die Einnahmen – ggf. durch Zusammenrechnung mit einer Beschäftigung – 44.590 Euro jährlich übersteigen, wird die Rente gekürzt. Ab nächstem Jahr gilt wieder der alte Freibetrag von 6.300 Euro.

Mehr zum Thema:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Informationen der Deutschen Rentenversicherung zu Nebenverdienstmöglichkeiten von Frührentnern im Jahr 2020

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