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Gesetzentwurf zur digitalen Rentenübersicht liegt vor

Zwei Monate nach der Verabschiedung durch die Bundesregierung kann das Gesetzgebungsverfahren für das seit Jahren diskutierte Projekt beginnen.

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Frau und Mann vor einem Laptop – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

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Berlin/Bad Homburg (sth). Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für die seit Jahren geplante digitale Rentenübersicht fertiggestellt. Knapp zwei Monate nach der Verabschiedung des Entwurfs durch das Bundeskabinett wurde das 142 Seiten starke Dokument – das auch Regelungen zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Beschaffung von Reha-Leistungen durch die Rentenversicherungsträger enthält – jetzt vom Bundestag veröffentlicht. Ziel der digitalen Rentenübersicht ist nach Angaben der Bundesregierung, die Information der Bürger über ihre gesamten bisher erworbenen Altersvorsorgeansprüche zu verbessern.

Der Schwerpunkt der digitalen Rentenübersicht liegt laut Gesetzentwurf auf einer Darstellung der individuellen Altersvorsorgeansprüche – aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Dazu soll bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ eingerichtet werden, „die verantwortlich für die Entwicklung und den späteren Betrieb“ der Übersicht und des Portals sei, so die Regierung. Das Verfahren und das inhaltliche Angebot der digitalen Übersicht werde „im Gesetz festgelegt, die genaue Ausgestaltung obliegt der Zentralen Stelle“. Um Interessenskollisionen der beteiligten Produktanbieter bei der Entwicklung der Übersicht zu vermeiden, solle ein eigenes „Steuerungsgremium“ eingerichtet werden, heißt es im Gesetzentwurf. 

Lob von der Rentenversicherung

In einer ersten Stellungnahme zum Regierungsentwurf hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das geplante neue Informationsangebot grundsätzlich begrüßt. Sie legte dabei jedoch Wert darauf, dass die Rentenübersicht ein „ergänzendes Informationsangebot" sei, das die seit Anfang der 2000er-Jahre jährlich an rund 30 Millionen Arbeitnehmer und Selbstständige versandte Renteninformation „nicht ersetzen soll“. Die DRV-Renteninformation zeigt die bereits erworbenen und ab der Regelaltersgrenze zu erwartenden Ansprüche auf Altersrente auf, aber auch die Höhe einer Erwerbsminderungsrente, die bei einer plötzlich auftretenden chronischen Erkrankung oder nach einem Unfall zu erwarten ist. 

Vorteilhaft für alle Nutzer der digitalen Rentenübersicht sei, dass das Dokument „ausschließlich Werte ausweisen soll, die auch in den Renteninformationen/Standmitteilungen der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesen werden“, hatte die DRV in ihrer Stellungnahme betont. Erforderlich sei aus Sicht der Rentenversicherung aber, die Rentenübersicht um einen „obligatorischen Hinweis“ zu ergänzen, „dass in der Übersicht möglicherweise nicht alle vom Nutzer bereits erworbenen Anwartschaften ausgewiesen sind“. 

Die Erprobungsphase für die digitale Rentenübersicht soll den Regierungsplänen zufolge im Oktober 2022 beginnen, der Regelbetrieb ein Jahr später starten.

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