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Grundrente bleibt auch unter Experten umstritten

Vor Anhörung im Bundestag: Gewerkschaften und Sozialforscher stellen sich hinter Heils Gesetzentwurf. Arbeitgeber und Ökonomen sehen Ungerechtigkeiten.

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Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

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Berlin (sth). Die geplante Grundrente sorgt bereits vor der heutigen Expertenanhörung im Bundestag weiter für Streit. Die Deutsche Rentenversicherung sieht immer noch inhaltlich fragwürdige und verwaltungstechnisch nur mit erheblichem Aufwand lösbare Probleme bei der Umsetzung des Regierungsprojekts. Während sich die Gewerkschaften (DGB), Sozialforscher und der Sozialverband Deutschland (SoVD) generell hinter den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellen, verweisen Arbeitgeber (BDA) und Ökonomen auf neue Ungerechtigkeiten. Das geht aus den bereits Ende vergangener Woche vom Bundestag veröffentlichten schriftlichen Stellungnahmen der zur Anhörung geladenen Sachverständigen hervor.

Besondere Aufmerksamkeit bei Experten und in der Öffentlichkeit dürfte die Position der Deutschen Rentenversicherung erfahren. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Rentenversicherung derzeit hinter den Kulissen versucht, mit dem für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen Bundessozialministerium (BMAS) eine weniger verwaltungsaufwendige Umsetzung der vorgesehenen Einkommensprüfung zu erreichen. Medienberichten zufolge soll eine solche Lösung offenbar noch nachträglich in den Gesetzentwurf integriert werden.

Rückwirkende Auszahlung der Grundrente bis Ende 2022

Selbst in diesem Fall scheint aus Sicht der Rentenversicherung aber jetzt schon klar, dass die Auszahlung der Grundrente - auch bei einem gesetzlichen Startschuss zum 1. Januar 2021 - frühestens ab Mitte kommenden Jahres und zunächst nur für die neu bewilligten Renten rückwirkend beginnen kann. Bis die 26 Millionen Bestandsrenten auf einen möglichen Grundrentenanspruch hin überprüft sind, werde die Rentenversicherung selbst "bei Nutzung aller technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten voraussichtlich bis Ende 2022" benötigen, heißt es in der Stellungnahme der Rentenversicherung.

Für problematisch halten die Rentenexperten in Berlin auch die geplante unterschiedliche Behandlung von Grundrenten, die in Deutschland und im Ausland ausgezahlt werden. Während bei einem Inlandswohnsitz die von den Finanzämtern übermittelten Einkommensdaten relevant sein sollen, hätten Grundrentenbezieher und deren Partner im Ausland "vergleichbare ausländische Einkommen gegenüber den Trägern der Rentenversicherung nachzuweisen". Damit würden unterschiedliche Regelungen bei den Sozialleistungen "allein nach dem Wohnsitz im In- oder Ausland differenziert", kritisiert die Deutsche Rentenversicherung.

Gleicher Zuschlag für Halbtags- und Ganztagsarbeit

Der DGB und der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßen den Gesetzentwurf "in der Summe ausdrücklich als richtige und notwendige Maßnahme", wie der DGB in seiner Stellungnahme schreibt. Mit ihrem Votum für das Regierungsprojekt verbinden die Gewerkschaften allerdings auch Forderungen. So sollten nach Ansicht des DGB – wie auch mehrerer anderer Sachverständiger – Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in einem bestimmten Maße mit zu den 33 Jahren Grundrentenzeiten gezählt werden, die für einen Leistungsanspruch erforderlich sind. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) befürwortet den geplanten Rentenzuschlag als "sehr geeignet und systemgerecht", um Geringverdiener in der Rente besser zu stellen.

Ein auch von anderen Experten als problematisch angesehener Punkt der Grundrente ist nach Ansicht des langjährigen Caritas-Generalsekretärs Georg Cremer, dass sie "neue Gerechtigkeitsfragen" aufwerfe. So solle ein Beschäftigter, der in einem Halbtagsjob 35 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, die volle Grundrente erhalten. Wer dagegen "in einer Vollzeittätigkeit weniger als 33 Jahre erreicht, geht völlig leer aus, auch wenn er weit höhere Beiträge geleistet hat", kritisiert Cremer. Zudem unterscheide die Grundrente "nicht nach den Gründen, warum keine armutsvermeidende Altersabsicherung erreicht wurde". So sei es nach den Gesetzesplänen unerheblich, ob mögliche Armut im Alter Folge von schlechter Bezahlung in einem langjährigen Vollzeitjob oder anderer Ursachen sei. "Dies wird als nicht leistungsgerecht empfunden werden", befürchtet Cremer.

Die Arbeitgeber stoßen in ein ähnliches Horn. Die Rentenversicherung "würde durch die Grundrente ungerechter, da gleiche Beitragszahlungen künftig zu deutlich unterschiedlich hohen Rentenansprüchen führen können", schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme. Ein Rentner könne künftig "trotz gleich hoher Beiträge nur gut die Hälfte der Rente bekommen, die ein Rentner mit Grundrentenanspruch erhält". Wenn so gravierend mit dem sogenannten Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung gebrochen werde, nach dem sich die Rentenhöhe nach den gezahlten Beiträgen richtet, "wird dies der Akzeptanz der Rentenversicherung schaden und die Rentenversicherung als weniger gerecht empfunden werden", bemängelt die BDA

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen von Experten zur Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses am 25.05.2020 (pdf)

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