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Grundrente: Nur noch Einkommensprüfung?

Medien: Kompromiss bei der Grundrente in Sicht – statt Bedürftigkeitsprüfung doch nur Offenlegung des Einkommens?

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Alte Frau holt Münzen aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / Schöning / imago stock&people

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Berlin (kma). Bei der Grundrente zeichnet sich offenbar ein Kompromiss ab. Eine Einigung noch vor der Landtagswahl in Thüringen sei wahrscheinlich, meldet der Tagesspiegel und beruft sich dabei auf Koalitionskreise. Nachdem Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in der vergangenen Woche Grundlinien für einen Kompromiss ausgehandelt hatten, sei nun die Einigung vor allem beim Streitpunkt Bedürftigkeitsprüfung in Sicht.

Nur Einkommens- statt Bedürftigkeitsprüfung?

Laut Tagesspiegel sei keine Bedürftigkeitsprüfung mehr vorgesehen, bei der Vermögen und Einkommen komplett offengelegt werden müssten, sondern lediglich eine Einkommensprüfung. Über die exakte Einkommensgrenze gebe es demnach noch keine Einigung; in der Diskussion sei ein zu versteuerndes Einkommen von rund 1.100 bis 1.200 Euro im Monat.

Auch wer oberhalb dieser Einkommensgrenze liege, könne laut Tagesspiegel zwar auch einen Zuschlag auf die Rente erhalten. Allerdings werde das Einkommen zum Teil angerechnet und der Zuschlag falle geringer aus, je höher das Einkommen ist,

Grundrente für langjährige Geringverdiener

Mit der Grundrente sollen Geringverdiener, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter finanziell bessergestellt werden. Sie sollen eine Rente erhalten, die rund zehn Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegt.


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