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Grundrente taugt nicht gegen Altersarmut

Wissenschaftler sind sich einig: Das Heil-Konzept ist nicht geeignet, um allen Menschen mit geringen Alterseinkünften zu helfen.

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Hände einer Seniorin halten Glas mit Geldscheinen und Münzen. Bild: IMAGO / Joko

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Loccum (sth). Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Grundrente taugt nach übereinstimmender Ansicht von Fachleuten nicht als Instrument gegen eine Zunahme von Altersarmut. Die hohen Hürden, die vor der Bewiligung einer Grundrente stehen sollen - vor allem die geforderten 35 Beitragsjahre aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder häuslicher Pflege - werden nur diejenigen begünstigen, die viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Viele Menschen mit einer lückenhaften Versicherungsbiografie würden von der neuen Leistung dagegen ausgeschlossen bleiben, stellten die Rentenexperten Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung, Florian Blank vom WSI der gewerkschaftnahen Hans-Böckler-Stiftung und Joachim Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Ende vergangener Woche bei einer Tagung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt und der Evangelischen Akademie Loccum fest.

Florian Blank legte die Unschärfen in der aktuellen politischen Diskussion um die Grundrente offen. Einerseits deute die Entwicklung der vergangenen 15 Jahre darauf hin, dass Altersarmut künftig wahrscheinlich häufiger auftreten werde als derzeit und deshalb Armutsvermeidung ein wichtiges politisches Ziel sein müsse. Auf der anderen Seite solle die von Arbeitsminister Heil geplante Grundrente aber erkennbar Vorleistungen innerhalb des gesetzlichen Rentensystems honorieren. Hier stelle sich die Frage, "wer warum und wie" honoriert werden solle, so Blank. Der WSI-Experte wies darauf hin, dass die Grundrente nach der Vorstellung Heils an die bis 1991 bestehende "Rente nach Mindestentgeltpunkten" anknüpfen solle. Dies biete den Vorteil, dass damit in den vergangenen drei Jahrzehnten entstandene "Rentenlücken" auch rückwirkend geschlossen werden könnten, erklärte Blank. 

Zwei Systeme - zwei Aufgaben

IW-Sozialexperte Joachim Pimpertz knüpfte an die Argumentation Blanks an und erinnerte daran, dass es in Deutschland ein bedarfsabhängiges und ein vorleistungsabhängiges Alterssicherungssystem gebe: zum einen die Grundsicherung für bedürftige Senioren, die meist wegen unzureichender Versicherungszeiten keine oder zu geringe Rentenansprüche hätten und über keine weiteren Alterseinkünfte verfügten. Daneben stehe das beitragsabhängige "Drei-Säulen"-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge, das die Lebensleistung im Alter abbilden solle. Das Heil-Konzept mit dem Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung drohe jetzt, die beiden Systeme zu vermischen. Die Folge wäre, dass eine Rentenaufstockung nach Niedriglohnbezug "ohne Bedürftigkeitsprüfung in vier von fünf Fällen in die falschen Hände zu fließen droht", erklärte Pimpertz unter Verweis auf IW-Untersuchungen. Seine Forderung: Die Grundsicherung müsse rehabilitiert werden.

Rentenversicherungs-Experte Reinhold Thiede schloss sich Pimpertz' Fazit an. Die Grundsicherung sei ein "wichtiger Bestandteil des deutschen Alterssicherungssystems", erklärte Thiede. Seine Wahrnehmung und Akzeptanz könne durch Leistungsausweitungen "wahrscheinlich auch verbessert werden". Das Grundsicherungssystem sei "intelligent angelegt", so Thiede. Erst werde der Bedarf im Einzelfall festgestellt, dann biete es die maßgenaue Lösung. Welche Tücken das Grundrenten-Konzept von Hubertus Heil habe, machte Thiede am Ende der Debatte anhand einer Beispielrechnung deutlich: Während Supermarkt-Verkäuferinnen mit 35 Berufsjahren sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeitbeschäftigung durch die Grundrente auf einen Rentenzuschlag hoffen dürften, müsse eine Verkäuferin mit nur 34 Versicherungsjahren "mit den selbst erworbenen Ansprüchen vorlieb nehmen".  

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