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Grundrentenanspruch auch im Ausland

Bundesregierung: Unter den entsprechenden Voraussetzungen bekommen nicht nur Deutsche einen Rentenzuschlag für Geringverdiener.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Berlin/Bad Homburg (sth). Anspruch auf die geplante Grundrente werden voraussichtlich auch Beschäftigte aus dem Ausland haben, die ihr Berufsleben oder einen Teil davon in Deutschland verbracht haben und anschließend wieder ins Ausland gezogen sind. Der Anspruch bestehe umgekehrt auch für Bundesbürger, die ganz oder zeitweise in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Staat (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in der Schweiz gearbeitet haben, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Da die genaue Ausgestaltung der Grundrente noch im anstehenden Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müsse, seien jedoch "definitve Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich", schreibt die Regierung. Es seien aber "keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass das Verfahren zu einer Inländerdiskriminierung führen könnte". Mit dieser Bemerkung wehrt sich das Regierungsschreiben gegen den Verdacht der Fragesteller, durch das Grundrenten-Gesetz liege "wahrscheinlich eine neue Art einer ,Inländer-Diskriminierung'" vor.

EU-Regelungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit sichern Rentenansprüche

Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Antwort auf EU-Regelungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Diese sorgen dafür, dass alle in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz zurückgelegten Versicherungszeiten von Arbeitnehmern aus diesen Ländern zusammengezählt werden, um die für eine Rente notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. In Deutschland zum Beispiel führen insgesamt 35 erworbene Versicherungsjahre ab einem Alter von 63 Jahren zu einem Anspruch auf eine "Altersrente für langjährig Versicherte".

Union und SPD bekennen sich in ihrer Antwort außerdem dazu, dass die Grundrente aus Steuermitteln und nicht aus Rentenbeiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern bezahlt werden soll. "Die Grundrente wird vollständig durch eine Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert", heißt es in dem Antwortschreiben. In den vergangenen Tagen waren von verschiedenen Seiten Zweifel geäußert worden, ob die Bundesregierung die zur Finanzierung der Grundrente vorgesehene Finanztransaktionssteuer rechtzeitig einführen könne.

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Exportfähigkeit der Grundrente (pdf

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