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Härtefallfonds: Auszahlung gestartet

Bundesarbeitsministerium: Die ersten Einmalzahlungen von 2.500 Euro oder 5.000 Euro werden in den nächsten Tagen an die Berechtigten ausgezahlt.

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Hubertus Heil, SPD, Bundesarbeitsminister. – Bild: © Susi Knoll

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Berlin (bmas/sth). Die Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler - der sogenannte Härtefallfonds - hat am Donnerstag mit der Entscheidung über Anträge auf Leistungen aus der entsprechenden Stiftung begonnen. Die ersten Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro würden in den nächsten Tagen an die Berechtigten ausgezahlt, teilte das Bundessozialministerium (BMAS) am Donnerstag mit.

Die Bundesregierung hatte Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen. Die Stiftung basiert auf einem Konzept, das zuvor mit den Ländern erarbeitet worden war. Das BMAS hat für die Entscheidung über die Anträge und die Auszahlung der Leistung aus der Stiftung Härtefallfonds die Geschäftsstelle "Stiftung Härtefallfonds" mit Sitz in Cottbus errichtet. 

Pauschale Einmalzahlung von 2500 oder 5000 Euro

Die Betroffenen erhalten von der Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Stiftung wird vom Bund getragen. Die Länder hatten die Möglichkeit, der Stiftung Härtefallfonds bis Ende März 2023 beizutreten. Der Stiftung beigetreten sind: Mecklenburg-Vorpommern, die Freie und Hansestadt Hamburg, der Freistaat Thüringen und die Freie Hansestadt Bremen. Wer am 7. März 2023 in einem dieser Länder wohnte, kann sogar 5.000 Euro erhalten. 

Bisher gingen nach Angaben des Bundessozialministeriums knapp 128.000 Anträge auf Härtefall-Leistungen bei der Geschäftsstelle ein: 11.000 von Betroffenen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, knapp 44.000 von jüdischen Kontingentflüchtlingen und rund 73.000 von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern. Anträge auf Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds können noch bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum, gestellt werden (E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de).

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