Ihre-Vorsorge Logo

Häufiger Extra-Rentenbeiträge für frühe Rente

Im Jahr 2018 zahlten rund 17.000 Versicherte freiwillige Beiträge an die Rentenkassen, um ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen zu können.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Frau mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

© Nicht definiert

Berlin (dpa/sth). Immer mehr Rentenversicherte zahlen Extra-Beiträge in die Rentenkasse ein, um ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können. 2017 haben noch 11.620 Versicherte freiwillig Sonderbeiträge gezahlt, 2018 waren es 17.086 – also fast 50 Prozent mehr. Das geht aus einer Analyse der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Demnach nahm die DRV 2018 rund 291 Millionen Euro durch solche Extra-Beiträge ein. Damit zahlten Versicherte 2018 mit ihren Sonderbeiträgen im Durchschnitt 17.000 Euro freiwillig in die Rentenkasse ein. Für 2019 liegen noch keine Zahlen vor.

Abschläge gibt es für Rentner, die ab 63 Jahren früher in den Ruhestand gehen. Pro Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, pro Jahr sind das den Angaben zufolge 3,6 Prozent. Maximal wird ein Abschlag von 14,4 Prozent erhoben, wenn ein Versicherter der Jahrgänge 1964 oder jünger statt mit 67 mit 63 Jahren in Rente geht. 2018 gingen nach Angaben der DRV 23 Prozent aller Rentner mit Abschlägen früher in den Ruhestand. Die Höhe der Abschläge betrug im Durchschnitt etwa 90 Euro der monatlichen Brutto-Rente.

Um solche Minderungen auszugleichen muss man allerdings tief in die Tasche greifen: Insgesamt mehrere 10.000 Euro werden fällig, die man aber über mehrere Jahre verteilt einzahlen kann. Versicherte können durch das Flexirentengesetz seit dem 1. Juli 2017 schon vom 50. Lebensjahr an mit freiwilligen Beiträgen Rentenminderungen ausgleichen.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Tabellenübersicht über die Höhe notwendiger Extra-Rentenbeiträge zum Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn auf Seite 35 (pdf)

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026