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Haft und Rente: Regierung hält sich bedeckt

Über 60 Prozent der Strafgefangenen arbeiten. Rentenbeiträge für Betroffene müssten von den Ländern aufgebracht werden.

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Bronzestatuette Justizia vor brauner Wand.

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Berlin/Bad Homburg (sth). Mehr als 40 Jahre nach der Strafvollzugsreform von 1976, die eine Einbeziehung von arbeitenden Häftlingen in die Sozialversicherung vorsah, erwerben Strafgefangene für ihre Arbeit weiterhin keine Ansprüche in der Rentenversicherung. Zwar könne eine solche Einbeziehung die Arbeit im Justizvollzug als ein Integrations- und Erziehungsmittel "ergänzen und aufwerten", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Da die Rentenbeiträge für die Betroffenen aber von den Ländern als Träger des Strafvollzuges aufzubringen seien, bleibe eine "abschließende Bewertung aller Alternativen seitens der Länder ... abzuwarten". 

Dem Regierungsschreiben zufolge wurden im Jahr 2016 knapp 39.000 von rund 63.000 Strafgefangenen in der Haft zu einer Arbeit herangezogen. Das entsprach einer Quote von 61,65 Prozent. Derzeit gebe es in zwölf der 16 Bundesländer eine Arbeitspflicht für Häftlinge, so die Regierung. Zur Frage, wie viele Strafgefangene trotz ihrer Arbeit nicht in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen seien, liegen der Regierung nach eigenen Angaben "keine Erkenntnisse vor, da keine bundesweiten Erhebungen zu den angefragten Daten vorgenommen werden".

Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes, denen zufolge den Ländern bei einer Häftlings-Beschäftigungsquote von 55 bis 60 Prozent für deren Absicherung in der Rentenversicherung jährlich Kosten von 170 bis 186 Millionen Euro entstünden, kann die Bundesregierung "näherungsweise nachvollziehen", heißt es in der Regierungsantwort. Eine verlässliche Berechnung könne sie allerdings "in Ermangelung der hierfür erforderlichen Daten" zur Zahl der arbeitsverpflichteten Häftlinge und der Beitragsbemessungsbasis nicht vorlegen. 

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestragsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung (im pdf-Format)

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