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Hinterbliebene: Mehr Einkommen neben der Rente möglich

Der Freibetrag für die Bezieher von Witwen- und Witwerrenten ist stark gestiegen. Erst bei darüber liegenden Nebeneinkünften gibt es Abzüge.

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Frau öffnet eine rote Geldbörse.

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Bayreuth (drv/sth). Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist zum 1. Juli 2022 in den alten Bundesländern auf 950,93 Euro gestiegen. Pro Kind kann sich der Freibetrag um 201,71 Euro erhöhen. In den neuen Bundesländern stieg der Freibetrag auf 937,73 Euro, je Kind kommen weitere 198,91 Euro hinzu. 

Angerechnet wird der Nettobetrag des Einkommens. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten prozentualen Pauschalbeträgen ermittelt. Übersteigt dieses Nettoeinkommen den Freibetrag, wird das übersteigende Einkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

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