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Hinterbliebenenrente nur nach Heirat auf dem Standesamt

Beim Tod des verstorbenen Ex-Partners müssen Ehe- oder eingetragene Lebenspartner nach staatlichen Regeln verheiratet gewesen sein.

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Brautpaar zeigt Eheringe. Bild: IMAGO / Westend61

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Frankfurt (drv). In Deutschland können Paare seit 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten. Sie müssen aber beachten, dass sich eine rein kirchliche Eheschließung auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht auswirkt. Betroffene erhalten deshalb nach einer rein kirchlichen Eheschließung beim Tod ihres Ehepartners keine Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rechtswirksam sind nach wie vor nur standesamtliche Trauungen. Daraus ergibt sich aber auch, dass Verwitwete bei einer erneuten Trauung ohne Standesamt weiterhin ihren Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente behalten. Erst bei einer standesamtlichen Heirat fällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente weg. Dafür wird in diesem Fall eine Rentenabfindung gezahlt.

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